Relevante Fragen zum KI-Urheberrecht
Was fällt unter das Urheberrecht?
Das Urheberrecht schützt die geistigen Schöpfungen von Autoren, Künstlern, Fotografen und anderen kreativen Schaffenden. Grundlage ist § 2 UrhG, der Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst definiert, sofern sie eine ausreichende Schöpfungshöhe aufweisen.
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Regeln für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke durch KI
- Schutzfrist: Werke genießen Schutz bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (Art. 7, EU-Urheberrechtsrichtlinie).
- Ausnahme: Geschützte Inhalte dürfen zu Forschungszwecken und für Training genutzt werden, solange keine dauerhaften Kopien erstellt werden („Richtlinie zum digitalen Binnenmarkt“).
- Maschinenlesbare Verbotsregelung: Ohne einen expliziten mechanisch lesbaren Rechtsschutz wie z. B. maschinenlesbare Nutzungsverbote dürfen Trainingsdaten verwendet werden.
Was regelt die europäische Künstliche-Intelligenz-Verordnung (KI-Verordnung), Artikel 53?
Der Artikel 53 der KI-Verordnung der EU enthält Schutzbestimmungen für Rechteinhaber und fördert den fairen Umgang mit urheberrechtlich geschütztem Material. Insbesondere fordert er Transparenzpflichten für Entwickler von KI-Anwendungen, wenn Daten urheberrechtlich geschützt sind. Die Rechteinhaber sollen informiert und fair vergütet werden.
Wie handhaben Verwertungsgesellschaften wie z.B. GEMA oder VG Wort solche Fälle?
- Die GEMA vertritt Musiker und fordert Lizenzen für die Nutzung von Musikwerken durch Unternehmen, die ihre KI trainieren. Beispielsweise hat die GEMA gegen OpenAI geklagt, die angeblich unerlaubt Inhalte verarbeitet haben.
- Die VG Wort kümmert sich um Texte und Richtliniendurchsetzung. Kollektive Vergütungsverträge wären eine mögliche Lösung für die Einhaltung.
Wie unterscheiden sich die europäischen und US-amerikanischen Modelle?
Das europäische Urheberrecht basiert auf der geistigen Schöpfung des Urhebers, während das amerikanische Copyright sich auf die Verwertungsrechte konzentriert. In den USA ist die Registrierung eines Werkes entscheidend für Schutzansprüche.
Anwendungsbeispiele und Handlungsanweisungen
Beispiel 1: Nutzung von urheberrechtlich geschützten Texten
Ein Unternehmen trainiert eine KI mit geschützten Texten. Nach europäischem Recht muss dies mit den Rechteinhabern (z. B. VG Wort) abgestimmt werden. Eine Lizenzregelung wäre hier ein möglicher Ansatz, um mögliche Klagen zu verhindern.
Beispiel 2: Einsatz geschützter Musik
OpenAI verarbeitete GEMA-geschützte Songtexte ohne Einverständnis. Hier verlangt die GEMA Lizenzen zur Verwendung, einschließlich einer Mindestvergütung. Dies schützt die kreativen Rechte der Musiker.
Beispiel 3: Bildgenerierung
Eine KI generiert Kunstwerke basierend auf bestehenden Bildern. Solange diese Bilder urheberrechtlich geschützt sind, bedarf es einer Einwilligung der ursprünglichen Urheber oder einer klaren Quellenangabe.
Handlungsanweisungen:
- Prüfen Sie, ob die genutzten Daten urheberrechtlich geschützt sind.
- Holen Sie Genehmigungen bei Rechteinhabern ein oder schließen Sie Verträge mit Verwertungsgesellschaften.
- Sichern Sie sich rechtlichen Beistand, um eine korrekte Lizenzierung sicherzustellen. Nutzen Sie unsere Anwaltssuche – Rechtsgebiet Urheberrecht.
- Schützen Sie sich durch Transparenz: Vermerken Sie eingespeiste Daten klar und verständlich in der KI Dokumentation (Art. 53 KI-Verordnung).
Hürden und mögliche Lösungen
Hindernis | Konsequenz | Mögliche Lösung |
---|---|---|
Fehlende Einwilligung der Rechteinhaber | Klage und Schadensersatzforderungen | Lizenzvereinbarung oder schriftliche Einwilligung einholen |
Unklare Rechtslage | Verzögerung bei der Nutzung von KI | Rechtsberatung und Kontaktherstellung zu Verwertungsgesellschaften |
Nicht nachvollziehbare Datenquellen | Konflikte mit neuen Urheberrechtsreformen | Technische Dokumentation und Transparenz |
Weiterführende Informationen und Rechtsquellen
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