Rechtsnews 29.02.2012 Julia Brunnengräber

Lebenslange Freiheitsstrafe für islamistisch motivierten Anschlag

Das Strafmaß in folgendem Fall fiel so aus: Eine lebenslange Freiheitsstrafe nach § 211 StGB sowie keine Freilassung nach 15 Jahren wegen besonderer Schwere der Schuld nach § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB. Der Verurteilte ist ein gebürtiger Kovovare, der in Deutschland aufwuchs. Er ist 22 Jahre alt. Seine Name ist Arid U.

Der konkrete Sachverhalt

Der Grund für ein solches Urteil: Er ist verantwortlich für zwei Morde und drei weitere versuchte Morde. Arid U. erschoss am zweiten März 2011 zwei US-amerikanische Soldaten aus nächster Nähe am Frankfurter Flughafen, die in einer Gruppe von 15 Soldaten auf dem Weg zu einem Afghanistaneinsatz waren. Seine Schüsse fielen gezielt aus, jeweils in den Kopf. Drei weitere versuchte er zu ermorden, wobei er zwei davon sehr schwer verletzte und sie unter den Folgen ihr ganzes weiteres Leben zu leiden haben werden. Einer ist auf einem Auge erblindet, erlitt zudem Hirn-, Haut- und Knochenverletzungen. Auch seine Hüfte wurde getroffen. Ein zweiter Soldat ist ebenfalls schwer verletzt worden und konnte nur durch eine Notoperation noch gerettet werden. Ein dritter blieb unverletzt, da bei der Waffe schließlich ein Ladefehler auftrat.

Besondere Schwere der Schuld

Die Gründe dafür, die besondere Schwere der Schuld festzustellen, sind für das Gericht folgende: Arid U. begab sich mit dem Vorhaben zum Flughafen, so viele US-amerikanische Soldaten wie möglich zu ermorden. Er hatte insgesamt 22 Schusspatronen dabei, sowie zwei Messer. Sein Vorhaben dabei war radikal islamistisch motiviert. Seinem Handeln lag eine Auffassung vom Koran zugrunde, der Selbstmordattentate und den Märtyrertod erlaubt. Während seiner Tat rief er „Allahu Akbar“, was übersetzt so viel wie „Gott ist groß“ heißt. Er sah sich laut Pressemitteilung des OLG als potentiellen Märtyrer. Er hatte gegenüber den US-amerikanischen Soldaten einen Hass entwickelt. Dieser ist unter anderem entstanden durch „Ego-Shooter“-Computerspiele. Das sind Computerspiele, bei denen beim Spieler der Eindruck erweckt wird, dass er aus der Ich-Perspektive heraus auf andere schießt. Zudem hatte er sich mit islamistisch-jihadistischer Propaganda beschäftigt, die eine Gewaltideologie darstellt. Diese ist für ihn durch das Internet zugänglich gewesen. Dadurch hat er zum Beispiel die Vorstellung davon ausgeprägt, der Westen ginge gegen den Islam vor. Außerdem hat er sich eine Szene aus dem Kinofilm „Redacted“ angesehen. Darin wird dargestellt, wie eine Muslima von US-amerikanischen Soldaten vergewaltigt wird. Seiner Meinung nach seien alle US-amerikanischen Soldaten des Todes würdig und verkörperten zudem die USA, die „antiislamisch“ und „imperialistisch“ sei. Beamte der Bundespolizei nahmen ihn schließlich fest. Er war von dem Tatort geflüchtet und hatte sich zum Terminal 2 begeben. Ungeklärt ist weiterhin, ob er sein Vorhaben alleine plante oder Dritte ihn dabei geschult hatten. Das Gericht konnte das nicht feststellen. Legt Arid U. keine Revision vor dem BGH ein, ist das Urteil rechtskräftig.

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  • Quelle: Pressemitteilung des Frankfurter Oberlandesgerichts vom 10. Februar 2012, Az.: 5-2 StE 7/11-2-4/11

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