Rechtsnews 01.06.2012 Julia Brunnengräber

Überhöhtes Beamtengehalt: Kann Behörde Rückzahlung verlangen?

Eigentlich kann die zuständige Behörde Geld zurückfordern, hat sie einem ihrer Beamten zu viel gezahlt. Das steht ihr grundsätzlich auch zu. Was aber, wenn der Beamte ungefähr zehn Jahre lang schon zu viel Gehalt erhalten hat? Auch in diesem Fall forderte die Behörde die Überzahlung zurück. Der Beamte aber klagte dagegen an. Das BVerwG hatte in dieser Sache ein Urteil zu fällen.

Beamte bekam zehn Jahre lang 50 Euro monatlich zu viel Gehalt

50 Euro pro Monat hatte der Beamte zu viel an Gehalt erhalten – über ca. zehn Jahre hinweg. Das war zwar ein Fehler der Behörde, der Beamte aber hätte dies bemerken müssen. Die Behörde forderte die zu viel gezahlte Geldsumme in voller Höhe zurück, womit der Beamte nicht einverstanden war. Der Fall ging vor Gericht.

BVerwG: Rückzahlung muss nur teilweise erfolgen

Das BVerwG entschied, dass die Rückzahlung hier nur teilweise, nicht aber in vollem Umfang, erfolgen muss. Der Grund: Aufgrund des langen Zeitraums von zehn Jahren, ist davon auszugehen, dass der Beamte die 50 Euro zu viel pro Monat im Rahmen seiner Lebensführung verbraucht hat. Auch ein grundsätzliches Urteil fällte das BVerwG damit: Sind die zuviel gezahlten Beträge gering und wurden über einen längeren Zeitraum gezahlt, kann zum Teil von der Rückzahlung abgesehen werden. Für die Reduzierung gelte 30 % als Reduzierungsgröße, so das BVerwG.

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  • Quelle: Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. April 2012, Az.: BVerwG 2 C 15.10 und 4.11

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