Rechtsnews 25.02.2016 Lisa Santos

Ausländer nach Terror-Werbung ausgewiesen

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass ein straffällig gewordener Ausländer ausgewiesen wird, auch wenn er sich von seinen Taten bereits abgekehrt hat. Ein Informatikstudent aus Syrien hatte im Internet für den Dschihad geworben.

Informatikstudent ruft durch Propaganda-Videos öffentlich zu Gewalttaten auf

Ein Mann palästinensischer Volkszugehörigkeit mit ungeklärter Staatsangehörigkeit wurde 1986 in Syrien geboren und kam 1990 mit seiner Familie nach Deutschland. Nachdem sein Antrag auf Asyl von der zuständigen Behörde abgelehnt wurde, begann er im Jahr 2009 mit einem Informatikstudium. Nur kurze Zeit später verurteilte ihn das Oberlandesgericht Koblenz wegen Gewaltdarstellung in zwei Fällen und wegen Werbens um Mitglieder bzw. Unterstützer für ausländische terroristische Vereinigungen in rund 40 Fällen zu einer Haftstrafe von insgesamt drei Jahren und vier Monaten. Der Student hatte im Internet Videobotschaften hochgeladen, die für den Dschihad werben. Daher saß er vom 05. Juli 2010 bis zum 25. Februar 2013 in Untersuchungshaft. Nachdem die Ausländerbehörde des Westerwaldkreises über die Straftaten des Mannes informiert worden war, verfügte sie am 24. Februar 2014 dessen Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland. Zudem wurde ihm die Wiedereinreise für sechs Jahre ab dem Zeitpunkt der Ausreise untersagt. Daraufhin erhob der Student Klage und versicherte, dass er sich von seinen Straftaten bereits abgekehrt habe. Außerdem könne er gar nicht ausreisen, da in Syrien derzeit Krieg herrsche.

Was passiert mit straffällig gewordenen Ausländern?

Das Verwaltungsgericht Koblenz wies die Klage ab. Der Student sei nicht nur zu einer Freiheitsstrafe von über zwei Jahren verurteilt worden, sondern habe auch öffentlich zu Gewaltanwendungen aufgerufen und für den Dschihad geworben. Auch wenn das Gericht davon ausging, dass er in nächster Zeit keine weiteren Straftaten mehr begehen werde, überwiege das staatliche Interesse an einer Ausweisung das Bleibeinteresse des Klägers. Durch die Verbreitung von Propaganda-Videos habe der Student ausländische Terrororganisationen bei der Rekrutierung von Terroristen in Deutschland unterstützt.

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Quelle: Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 21.01.2016, AZ: 3 K 108/15.KO

 

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