Rechtsnews 10.09.2012 Anna Schön

Urteil wegen Vergewaltigung auf der Schultoilette

Die Strafkammer des Landgerichts Berlin verurteilte einen 30-jährigen Mann zu sechs Jahren und sechs Monaten Haft. Dieser hatte sich durch die Vergewaltigung einer Grundschülerin auf der Schultoilette wegen besonders schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit schwerem sexuellem Missbrauch von Kindern und Körperverletzung strafbar gemacht.

Täter war ehemaliger Schüler

Der Täter hatte die Grundschule in Berlin als Kind selbst besucht. Der Täter begab sich unter Alkohol-, Medikamenten- und Drogeneinfluss auf das Schulgelände und drängte ein achtjähriges Mädchen in eine Toilettenkabine. Er bedrohte das Mädchen mit einem Messer und missbrauchte sie.

Täter war vermindert schuldfähig

Ein psychiatrischer Sachverständiger stellte die verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten fest. Zudem sah das Gericht das umfassende Geständnis des Täter als strafmildernd an. Demgegenüber wurde als strafschärfend angesehen, „dass der Angeklagte sehr brutal vorgegangen sei und überdies in den geschützten Bereich der Schule eingedrungen sei und damit auch das Sicherheitsgefühl einer Vielzahl von Kindern und Eltern erheblich beeinträchtigt habe“. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

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  • Quelle: Pressemitteilung des Landgerichts Berlin vom 27.07.2012

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