Ratgeber 17.04.2025 Christian Schebitz

Einzelne Werte vor Erbstreitigkeiten schützen

Erbstreitigkeiten sind nicht nur emotional belastend, sondern können auch die wirtschaftliche Existenz einzelner Erben gefährden. Häufig entzünden sich solche Auseinandersetzungen an einzelnen Vermögenswerten – sei es das Elternhaus, ein wertvolles Gemälde oder ein besonderes Erinnerungsstück. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie einzelne Werte vor Erbstreitigkeiten schützen können – durch rechtlich saubere und praxisnahe Gestaltungen.

Rechtlicher Hintergrund

Ohne klare letztwillige Verfügung greift die gesetzliche Erbfolge gemäß § 1924 BGB ff. Das gesamte Vermögen geht dann als sogenannte Erbengemeinschaft auf die Erben über (§ 2032 BGB). Innerhalb dieser Gemeinschaft müssen sich die Erben über die Verteilung verständigen – oft ein Nährboden für Konflikte.

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Einzelne Werte vor Erbstreitigkeiten schützen erhalten

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Einzelne Werte lassen sich jedoch durch kluge testamentarische oder erbvertragliche Regelungen aus der Erbmasse herausnehmen oder konkret zuweisen.

Vertiefende Analyse: Gestaltungsmöglichkeiten im Überblick

  • Vermächtnis (§ 1939 BGB): Durch ein Vermächtnis kann eine bestimmte Person einen konkreten Gegenstand erhalten – ohne selbst Erbe zu werden. Das ist besonders geeignet für Sachwerte mit hohem ideellen oder wirtschaftlichen Wert (z. B. Schmuck, Oldtimer, Immobilienanteile).
  • Teilungsanordnung (§ 2048 BGB): Innerhalb eines Testaments kann die Erblasserin oder der Erblasser anordnen, wer welchen Gegenstand aus dem Nachlass erhalten soll. Alle Erben bleiben Teil der Erbengemeinschaft, es wird aber Klarheit über die Zuteilung geschaffen.
  • Pflichtteilsreduzierende Maßnahmen: Wer bestimmten Personen einzelne Werte zusprechen möchte, ohne dass Pflichtteilsberechtigte zu viel erhalten, kann frühzeitig durch Schenkungen zu Lebzeiten oder eine Pflichtteilsstrafklausel im Testament vorsorgen.
  • Nießbrauch oder Wohnrecht: Insbesondere bei Immobilien kann z. B. ein Kind als Eigentümer eingesetzt werden, während die Eltern ein lebenslanges Wohnrecht behalten (§ 1093 BGB).
  • Übergabevertrag zu Lebzeiten: Eine sogenannte vorweggenommene Erbfolge durch notariellen Vertrag schafft Rechtssicherheit – auch steuerlich attraktiv, wenn Freibeträge genutzt werden.

Praktische Tipps zur Streitvermeidung

  • Formulieren Sie Ihr Testament klar, eindeutig und individuell.
  • Nutzen Sie möglichst ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag – das vermeidet Auslegungsprobleme.
  • Besprechen Sie zentrale Verfügungen frühzeitig mit den künftigen Erben – Transparenz verhindert Enttäuschungen.
  • Legen Sie Wertgegenstände mit emotionalem Wert in einem Wertverzeichnis nieder, das dem Testament beigefügt wird.
  • Nutzen Sie Schenkungen mit Bedacht – etwa mit Rückforderungsrechten oder Wohn-/Nießbrauchvorbehalt.

Übersicht: Möglichkeiten zur Absicherung einzelner Werte

Gestaltungsinstrument Ziel Besonderheiten
Vermächtnis Einzelgegenstand gezielt zuweisen Begünstigter wird nicht Erbe
Teilungsanordnung Konfliktfreie Verteilung unter Erben Alle bleiben Erben, aber mit Zuweisung
Schenkung zu Lebzeiten Wert außerhalb des Erbes halten Kann Pflichtteil beeinflussen
Übergabevertrag Frühzeitige Nachlassregelung Notarielle Beurkundung erforderlich
Nießbrauch/Wohnrecht Vermögensübertragung mit Nutzungsvorbehalt Schützt Wohninteresse der Übergeber

Fazit

Einzelne Vermögenswerte lassen sich durch kluge und rechtssichere Regelungen effektiv vor Erbstreitigkeiten schützen. Je früher Sie aktiv werden, desto mehr Gestaltungsspielraum haben Sie – auch steuerlich. Wichtig ist eine klare Dokumentation Ihrer Wünsche, idealerweise mit fachkundiger Unterstützung.


Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Bei konkreten Fragen empfiehlt sich die Konsultation eines Anwalts für Erbrecht. Über die Deutsche-Rechtsanwaltshotline erhalten Sie schon für 29 € ein 15-minütiges Erstgespräch mit einem Anwalt.

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