Ratgeber 05.10.2023 Christian Schebitz

Weitergabe von Handyvertragsdaten durch Mobilfunkanbieter an die Schufa illegal

 Betroffene haben Schadensersatzanspruch!

Haben Sie einen Handyvertrag unterschrieben und sind überrascht, dass Ihre Handyvertragsdaten ohne Ihr Einverständnis an die Schufa weitergeleitet wurden? Sie sind nicht alleine. Viele Mobilfunkanbieter haben in der Vergangenheit die Vertragsdaten ihrer Kunden an die Schufa gemeldet, ohne diese zuvor um Erlaubnis zu bitten. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern auch rechtswidrig. Durch diese Praktik kann Ihre Bonität beeinträchtigt werden und Sie können eventuell Schwierigkeiten bei der Kreditaufnahme oder anderen Verträgen bekommen. Was können Sie nun dagegen unternehmen?

Wir erklären hier, was die Schufa ist.

Die Schufa sammelt und speichert Informationen über das Zahlungsverhalten von Verbrauchern. Dann gibt sie diese Informationen an ihre Vertragspartner weiter, wie z. B. Banken, Versicherungen oder Telekommunikationsunternehmen. Diese nutzen die Schufa-Daten, um die Kreditwürdigkeit und das Ausfallrisiko von potenziellen Kunden zu bewerten. Die Schufa berechnet einen Score-Wert, der anzeigt, wie wahrscheinlich es ist, dass ein Kunde seine Zahlungen leistet.

Warum ist es verboten, Handyvertragsdaten an die Schufa weiterzugeben?

Die Daten dürfen nur weitergegeben werden, wenn der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat. Dies ist durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) festgelegt. Die Zustimmung muss freiwillig, gut informiert und klar erfolgen. Das bedeutet, dass der Kunde genau wissen muss, welche Daten übermittelt werden, an wen und zu welchem Zweck. Zusätzlich muss er die Möglichkeit haben, seine Zustimmung jederzeit zurückzuziehen.

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Viele Mobilfunkanbieter haben jedoch Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eingeführt, die eine pauschale Zustimmung zur Weitergabe von Daten an die Schufa vorsehen. Diese Klauseln sind ungültig, weil sie den Kunden unangemessen schlechter stellen und gegen das Gebot der Transparenz verstoßen. Mehrere Gerichte haben dies bereits festgestellt, wie zum Beispiel das Landgericht Düsseldorf (Urteil vom 12.02.2020, Az. 12 O 312/18) oder das Landgericht München I (Urteil vom 24.09.2019, Az. 31 O 11516/18).

Was können betroffene Kunden tun, deren Handyvertragsdaten an die Schufa übermittelt wurden?

Falls Sie bemerken, dass Ihr Mobilfunkanbieter ohne Ihre Erlaubnis Ihre Daten an die Schufa weitergegeben hat, gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Sie können Ihren Anbieter bitten, die Übertragung der Daten an die Schufa zu stoppen und bereits übermittelte Daten zu löschen oder zu korrigieren.
  • Wenn Ihnen durch die Übermittlung Ihrer Daten Nachteile entstanden sind, wie beispielsweise ein höherer Zinssatz bei einem Kredit oder die Ablehnung eines Vertrags, können Sie von Ihrem Mobilfunkanbieter eine finanzielle Entschädigung verlangen.
  • Falls durch den Eingriff in Ihr Persönlichkeitsrecht ein immaterieller Schaden entstanden ist, haben Sie ebenfalls ein Recht auf Entschädigung durch Ihren Mobilfunkanbieter. Die Höhe der Entschädigung ist abhängig vom Einzelfall und kann mehrere tausend Euro betragen.
  • Wenn Sie sich beschweren und eine Prüfung des Sachverhalts veranlassen möchten, wenden Sie sich an die zuständige Datenschutzbehörde.
  • Wenn der Kunde nicht zugestimmt hat, ist die Weitergabe von Handyvertragsdaten durch Mobilfunkanbieter an die Schufa illegal. Betroffene Kunden haben das Recht auf Unterlassung, Löschung, Berichtigung, Schadensersatz und Entschädigung.

Wenn Sie Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Rechte benötigen, suchen Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt für Datenschutzrecht auf.

Sind Sie ein auf dieses Gebiet spezialisierter Rechtsanwalt so melden Sie sich gerne bei uns und wir können Sie dabei unterstützen, vielen Mandanten zu helfen Schadenersatz einzuklagen.

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