Der Straßenverkehr ist ein Bereich, in dem es häufig zu Konflikten, Unfällen und Verstößen kommt. Doch nicht jede Ordnungswidrigkeit ist gleich eine Straftat. Wann liegt eine Straftat im Verkehr vor? Welche Folgen hat das für die Beteiligten? Und wie können Sie sich dagegen wehren oder schützen? In diesem Blogbeitrag erfahren Sie alles, was Sie zum Thema Straftaten auf den Straßen wissen müssen.
Was sind Straftaten im Verkehr?
Straftaten im Verkehr sind Handlungen, die gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO), das Strafgesetzbuch (StGB) oder andere Gesetze verstoßen und mit einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden können. Dabei muss es sich um eine vorsätzliche oder fahrlässige Handlung handeln, die den Straßenverkehr gefährdet oder schädigt. Nicht jede Verkehrsregelverletzung ist eine Straftat.
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Straßenverkehr: Straftaten im Verkehr erhalten
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Zum Beispiel sind Geschwindigkeitsüberschreitungen, Parkverstöße oder Rotlichtverstöße in der Regel nur Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld oder einem Fahrverbot belegt werden können. Allerdings können diese Verstöße unter bestimmten Umständen auch zu einer Straftat werden, wenn sie zum Beispiel eine Gefährdung oder einen Schaden verursachen.
Welche Straftaten gibt es im Verkehr?
Die häufigsten Straftaten im Straßenverkehr sind:
- Trunkenheit im Verkehr: Wer unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln ein Fahrzeug führt, begeht eine Straftat nach § 316 StGB. Die Grenze liegt bei 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration (BAK) oder 0,55 mg/l Atemalkoholkonzentration (AAK). Bei Fahranfängern oder Inhabern einer Fahrerlaubnis auf Probe gilt bereits ab 0,5 Promille BAK oder 0,25 mg/l AAK ein absolutes Fahrverbot. Die Strafe für Trunkenheit auf den Straßen kann eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe sein. Außerdem droht der Entzug der Fahrerlaubnis und die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).
- Gefährdung des Straßenverkehrs: Wer durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten die Straßen gefährdet, begeht eine Straftat nach § 315c StGB. Dazu gehören zum Beispiel riskante Überholmanöver, Nötigungen, Abstandsunterschreitungen oder das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit. Die Gefährdung muss konkret sein, das heißt, es muss eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben eines anderen Menschen oder für fremde Sachen von bedeutendem Wert bestehen. Die Strafe kann eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe nach sich ziehen. Außerdem droht der Entzug der Fahrerlaubnis und die Anordnung einer MPU.
- Unfallflucht: Wer sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, ohne seinen Namen und seine Anschrift anzugeben oder die Feststellung seiner Person zu ermöglichen, begeht eine Straftat nach § 142 StGB. Dabei muss es sich um einen Unfall handeln, bei dem ein anderer Mensch verletzt wurde oder ein fremder Sachschaden entstanden ist. Die Höhe des Schadens ist dabei unerheblich. Die Strafe für Unfallflucht kann eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe sein. Außerdem droht der Entzug der Fahrerlaubnis und die Anordnung einer MPU.
- Fahren ohne Fahrerlaubnis: Wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er keine gültige Fahrerlaubnis hat oder ihm diese entzogen wurde, begeht eine Straftat nach § 21 StVG. Dabei ist es unerheblich, ob er das Fahrzeug selbst besitzt oder nur ausleiht. Die Strafe für Fahren ohne Fahrerlaubnis kann eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe sein. Außerdem droht die Beschlagnahme des Fahrzeugs und die Anordnung einer MPU.
Wie werden Straftaten im Straßenverkehr nachgewiesen?
Straftaten im Verkehr werden in der Regel durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft ermittelt. Dabei können verschiedene Beweismittel zum Einsatz kommen, wie zum Beispiel:
- Zeugenaussagen: Die Aussagen von anderen Verkehrsteilnehmern, Passanten oder Unfallbeteiligten können wichtige Hinweise auf den Tathergang, den Täter oder das Tatfahrzeug liefern. Allerdings sind Zeugenaussagen nicht immer zuverlässig, da sie von der Wahrnehmung, dem Erinnerungsvermögen oder der Glaubwürdigkeit der Zeugen abhängen.
- Blut- oder Atemalkoholtests: Die Messung des Alkoholgehalts im Blut oder in der Atemluft kann den Nachweis einer Trunkenheitsfahrt erbringen. Dabei müssen die Messgeräte geeicht und die Messverfahren ordnungsgemäß durchgeführt werden. Die Polizei kann einen Atemalkoholtest anordnen, wenn sie einen begründeten Verdacht auf eine Trunkenheitsfahrt hat. Ein Blutalkoholtest kann nur von einem Arzt durchgeführt werden und bedarf in der Regel einer richterlichen Anordnung oder einer Einwilligung des Betroffenen.
- Videoaufnahmen: Die Aufzeichnungen von Verkehrsüberwachungsanlagen, Dashcams oder Smartphones können den Tathergang, den Täter oder das Tatfahrzeug dokumentieren. Allerdings müssen die Videoaufnahmen datenschutzrechtlich zulässig sein und dürfen nicht gegen das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen verstoßen.
- Sachverständigengutachten: Die Beurteilung von Unfallspuren, Fahrzeugteilen oder Verletzungen durch einen Sachverständigen kann den Hergang, die Ursache oder die Folgen eines Unfalls klären. Dabei muss der Sachverständige unabhängig und qualifiziert sein und seine Gutachten nachvollziehbar und verständlich erstellen.
Wie können Sie sich gegen Straftaten auf den Straßen wehren oder schützen?
Wenn Sie Opfer oder Zeuge einer Straftat auf den Straßen werden, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
- Notieren Sie sich das Kennzeichen, die Marke, die Farbe und andere Merkmale des Tatfahrzeugs sowie das Aussehen, die Kleidung und andere Besonderheiten des Täters.
- Informieren Sie die Polizei und erstatten Sie Anzeige. Geben Sie dabei alle relevanten Informationen an und halten Sie sich an die Wahrheit. Bewahren Sie alle Beweismittel auf, wie zum Beispiel Fotos, Videos, Quittungen oder ärztliche Atteste.
- Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht. Er kann Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz, Schmerzensgeld oder Strafverfolgung beraten und vertreten. Er kann auch Ihre Rechte gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht wahren und Ihnen bei der Verteidigung gegen unberechtigte Vorwürfe helfen.
Wie können Sie Straftaten im Straßenverkehr vermeiden?
Wenn Sie selbst ein Fahrzeug führen, sollten Sie folgende Regeln beachten, um Straftaten im Verkehr zu vermeiden:
- Halten Sie sich an die Verkehrsregeln und passen Sie Ihre Fahrweise den Verkehrsbedingungen an. Fahren Sie nicht zu schnell, zu dicht oder zu aggressiv.
- Fahren Sie nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln. Informieren Sie sich über die gesetzlichen Grenzwerte und lassen Sie sich gegebenenfalls von einem nüchternen Fahrer abholen oder nehmen Sie ein Taxi.
- Halten Sie an, wenn Sie einen Unfall verursachen oder bemerken. Sichern Sie die Unfallstelle ab und leisten Sie Erste Hilfe. Geben Sie Ihre Personalien an und warten Sie auf die Polizei.
- Fahren Sie nur mit einer gültigen Fahrerlaubnis. Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Fahrtauglichkeit und nehmen Sie an Weiterbildungsmaßnahmen teil.