Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Rechtsnews 31.01.2023 Alex Clodo

Welche Rechte stehen Ihnen beim Verkehrsunfall zu?

Statistisch gesehen passieren jährlich knapp 2.245.245 Unfälle auf Deutschlands Straßen, so zumindest im Jahr 2021. Bei jedem Unfall liegen meist immer Schäden vor – egal, ob Sachschäden oder Personenschäden. Dieser Beitrag soll Aufschluss darüber geben, welche Rechte Ihnen bei einem Verkehrsunfall zustehen. Weiterhin ist im Beitrag zu entnehmen, wie Sie eine Rettungsgasse richtig bilden und welche Strafen drohen, wenn keine Rettungsgasse gebildet wird.

Ihre Rechte beim Verkehrsunfall

Dieser Abschnitt soll Ihnen aufzeigen, welche Rechte Ihnen zustehen. Zunächst haben Sie das Recht einen Verkehrsanwalt heranzuziehen, der Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche hilft. Sollten Sie den Unfall nicht verursacht haben, zahlt die Gegenseite immer die Kosten des Verkehrsanwalts.

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Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Weiterhin haben Sie die freie Wahl, in welcher Werkstatt Sie Ihren Unfall reparieren lassen wollen. Daneben haben Sie die Wahl, ob Sie überhaupt die Schaden reparieren lassen wollen. Sie können frei wählen, ob Sie während einer gewählten Reparatur einen Mietwagen nutzen oder eine sog. Nutzungsausfallentschädigung geltend machen wollen.

Darüber hinaus schuldet der Unfallverursacher immer den für die Reparatur erforderlichen Geldbetrag. Zudem dürfen Sie einen Sachverständigen einschalten und müssen dabei nicht auf die Schadensschätzung des Versicherers vertrauen. Zu guter Letzt können Sie auch im Falle eines Totalschadens den Wagen reparieren lassen, wenn die Reparatur fachgerecht und entsprechend dem Umfang des Gutachtens erfolgt und die Kosten nicht 30% über dem Wert Ihres Fahrzeugs vor dem Unfall liegen.

Wahlrecht hinsichtlich der Reparatur

Im Falle eines Sachschadens haben Sie ein Wahlrecht hinsichtlich der Reparatur. Grundsätzlich kann niemand vorschreiben, ob Sie als Geschädigter ihr Auto reparieren lassen wollen oder nicht. Daher steht es Ihnen auch frei, auf Grundlage eines Gutachten den Schaden abrechnen zu lassen. Diesen Vorgang nennt man “fiktive Schadensberechnung”

Ihnen steht frei, wie Sie mit dem beschädigten Fahrzeug verfahren wollen. Auch hinsichtliches dieses Vorgehens kann Ihnen der Gegenüber Versicherte keine Vorgaben machen. Sie dürfen Ihr Fahrzeug einerseits behalten, andererseits auch verkaufen.

Freie Werkstattwahl

Weiterhin haben Sie die freie Wahl, Ihr Fahrzeug in der Werkstatt Ihres Vertrauens oder in einer Vertragswerkstatt reparieren zu lassen. Dadurch ist eine sorgenfreie Reparatur garantiert. In vielen Fällen versuchen die Versicherer Sie auf eine andere Werkstatt zu verweisen. Das hängt damit zusammen, dass der Versicherer mit dieser zusammenarbeitet und die Preise der Werkstatt diktiert. Ein solches Recht steht diesem aber nicht zu.

Sollten Sie ihr Auto reparieren lassen, können Sie in dieser Zeit einen Mietwagen in Anspruch nehmen. Mieten Sie sich ein klassenniedrigeres Fahrzeug, werden die Kosten in voller Höhe übernommen.

Bildung einer Rettungsgasse

Unfälle passieren täglich auf Deutschlands Autobahnen. In solchen Fällen muss unbedingt eine Rettungsgasse gebildet werden, damit Rettungskräfte, Polizei und Abschleppdienste freie Fahrt zum Unfall haben. Eine Rettungsgasse kann Leben retten. Gerade das sollte jedem Autofahrer bewusst sein.

Wie bildet man eine richtige Rettungsgasse? Sollten Sie auf dem linken Fahrstreifen fahren, weichen Sie nach links aus. Sind Sie auf einem der übrigen Fahrstreifen unterwegs, so fahren Sie nach rechts. Sollten sie sich einem Stau annähern dürfen sie das Warnblinklicht einschalten, um andere Autofahrer vor einer Gefahr zu warnen.

Folgen bei Nichteinhaltung einer Rettungsgasse

Was droht einem Autofahrer, der die Rettungsgasse falsch bildet? Zunächst können 200 Euro, 2 Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot drohen. Behindern Sie als Fahrer durch die Nichtbildung einer Rettungsgasse die Durchfahrt kommen zusätzlich zu 2 Punkten und einem Monat Fahrverbot 240 Euro hinzu. Mit Gefährdung liegt die Buße schon bei 280 Euro, 2 Punkten und einem Monat Fahrverbot. Geht das Nichtbilden der Rettungsgasse mit einer Sachbeschädigung einher, sind es ganze 320 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.

Befahren eines Standstreifens

Weiterhin ist fraglich, ob der Standstreifen befahren werden darf? Nein. Der Standstreifen muss grundsätzlich frei bleiben, auch weil er baulich gar nicht zum Befahren angelegt ist. Ausnahmsweise darf dieser aber benutzt werden, wenn die Polizei zum Befahren des Standstreifens auffordert.

Darf ich in der Rettungsgasse nach vorne fahren?

Was gilt hier? Nein, man darf in der Rettungsgasse nicht nach vorne fahren. Einzig und alleine Polizei und Hilfsfahrzeuge dürfen die Rettungsgasse befahren. Was sind Hilfsfahrzeuge? Hilfsfahrzeuge sind beispielsweise Feuerwehr- und Krankenwägen sowie Arzt- und Abschleppfahrzeuge.

Sollte jemand unberechtigt die Rettungsgasse befahren, drohen 240 Euro, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot. Wird weiterhin eine Behinderung verursacht, drohen 280 Euro, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot. Kommt es zu einer Gefährdung drohen 300 Euro, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Ausnahmeregelungen für Motorräder

Fraglich ist, ob es eine Ausnahmeregelung für Motorräder gibt. Die Antwort lautet: Nein. Grundsätzlich dürfen weder die Rettungsgasse noch der Standstreifen befahren werden. Eine Ausnahmeregelung für Kraftradfahrer besteht nicht.

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