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Ratgeber 08.08.2023 Christian Schebitz

Schwarzarbeit: Was Sie wissen müssen

Schwarzarbeit ist in Deutschland ein relativ seltenes Phänomen, dank dem intensiven Einsatz des Zoll’s. Es betrifft aber sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Doch was genau ist Schwarzarbeit und welche Folgen hat sie für die Betroffenen? In diesem Blogbeitrag erklären wir Ihnen, wie das deutsche Recht Schwarzarbeit definiert, welche Strafen drohen und wie Sie sich davor schützen können.

Was ist Schwarzarbeit?

Schwarzarbeit liegt vor, wenn eine Erwerbstätigkeit ohne Anmeldung bei den zuständigen Behörden ausgeübt wird. Das bedeutet, dass keine Steuern, Sozialversicherungsbeiträge oder andere Abgaben gezahlt werden. Schwarzarbeit kann verschiedene Formen annehmen:

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Schwarzarbeit: Was Sie wissen müssen erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

  • Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne Arbeitsvertrag oder Lohnabrechnung
  • die Erbringung von Handwerks- oder Dienstleistungen ohne Rechnung oder Gewerbeanmeldung
  • die Erzielung von Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit ohne Steuererklärung oder Umsatzsteuervoranmeldung.

Welche Konsequenzen hat Schwarzarbeit?

Schwarzarbeit ist eine Straftat, kein Kavaliersdelikt! Sie hat sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Folgen. Die Folgen können je nach Schwere des Falles unterschiedlich sein, z.B für:

  • Arbeitnehmer: Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld, Kranken-, Renten- oder Unfallversicherung; Rückzahlung von zu Unrecht bezogenen Sozialleistungen; Geld- oder Freiheitsstrafen.
  • Arbeitgeber: Nachzahlung von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen und Säumniszuschlägen; Haftung für Personen- und Sachschäden; Geld- oder Freiheitsstrafen; Ausschluss von öffentlichen Aufträgen oder Subventionen
  • Auftraggeber: Nachzahlung von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen und Säumniszuschlägen; Haftung für Personen- oder Sachschäden; Geld- oder Freiheitsstrafen; Verlust von Gewährleistungsansprüchen.

Wie kann ich mich vor Schwarzarbeit schützen?

Um sich vor den negativen Folgen von Schwarzarbeit zu schützen, sollten Sie einige Vorsichtsmaßnahmen treffen:

  • Verlangen Sie immer einen schriftlichen Arbeitsvertrag oder eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
  • Überprüfen Sie die Identität und Qualifikation des Arbeitnehmers oder Dienstleisters.
  • Melden Sie jede Erwerbstätigkeit ordnungsgemäß bei den zuständigen Behörden an.
  • Bewahren Sie alle Unterlagen über die ausgeübte Tätigkeit auf.
  • Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder Auftraggeber.

Wo kann ich mich beraten lassen?

Wenn Sie Fragen zum Thema Schwarzarbeit haben oder einen Verdacht melden möchten, können Sie sich an verschiedene Stellen wenden:

  • Finanzamt: Hier können Sie sich über Ihre steuerlichen Pflichten informieren oder eine Selbstanzeige erstatten.
  • Zollverwaltung: Hier können Sie anonym Anzeige erstatten oder sich über die Zulässigkeit einer Tätigkeit informieren.
  • Handwerkskammer: Hier können Sie sich über die rechtlichen Voraussetzungen für die Ausübung eines Handwerks informieren oder eine Beschwerde einreichen.
  • Die Industrie- und Handelskammer: Hier können Sie sich über die rechtlichen Voraussetzungen für die Ausübung eines Gewerbes informieren oder eine Beschwerde einreichen.
  • Ein Rechtsanwalt: Hier können Sie sich individuell beraten lassen oder Ihre rechtlichen Ansprüche durchsetzen. Hier finden Sie Anwälte für Strafrecht

Die relevanten Paragraphen zum Thema Schwarzarbeit finden Sie auf folgender Website

Gesetze im Internet zu Schwarzarbeit 


Schwarzarbeit gehört zu den größten Ärgernissen des deutschen Staates. Dadurch, dass die Arbeitsverhältnisse und Tätigkeiten nicht angemeldet werden, werden keine Steuern gezahlt und keine Abgaben an die Sozialversicherung und Krankenversicherung geleistet. Die Beweggründe für dieses Verhalten liegen jedoch auf der Hand: Sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer bleibt bei der Schwarzarbeit mehr Geld übrig. Außerdem fällt der Verwaltungsaufwand geringer aus, wenn keine Steuererklärung gemacht werden muss. Auch Selbstständige machen gerne von der Schwarzarbeit Gebrauch, um Steuern zu sparen und Leistungen wie Hartz-IV trotz Nebenverdienst zu erhalten.

Strafen für Schwarzarbeit

Schwarzarbeit ist in Deutschland nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) illegal. Bei einem Verstoß handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, für die eine Geldstrafe von bis zu 300.000 Euro fällig werden kann. Das ist etwa bei Steuerhinterziehung, Sozialbetrug oder auch einer fehlenden Gewerbeeintragung der Fall. Steht die Schwarzarbeit in Zusammenhang mit der Erschleichung einer Geldleistung oder Sozialleistung, kann sie nach § 9 SchwarzArbG sogar mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Auch die Beschäftigung von Ausländern ohne Arbeitsgenehmigung ist strafbar.

Gefälligkeiten und Nachbarschaftshilfe

Die meisten Arbeitnehmer sehen Schwarzarbeit als Nebentätigkeit an, mit der man das eigentliche Gehalt etwas aufzubessern kann. Gerade Handwerker arbeiten häufig nach Arbeitsschluss oder am Wochenende gegen zusätzliches Geld auf der Baustelle weiter oder bieten ihre Dienste für Privatleute an. Dabei muss jedoch zwischen Schwarzarbeit und einer Gefälligkeit oder der Nachbarschaftshilfe unterschieden werden. Es handelt sich um eine Gefälligkeit, wenn eine Leistung erbracht wird, um etwa einen Bekannten zu unterstützen. Ein geringes Entgelt in Form von Geld oder Naturalien ist dabei erlaubt. Nachbarschaftshilfe findet im engen Bekanntenkreis statt und wird in der Regel unentgeltlich geleistet. Stattdessen werden die Hilfeleistungen oft gegenseitig erbracht. Somit ist es auch zulässig, wenn Renovierungs- oder Putzarbeiten von beiden Seiten für den jeweils anderen durchgeführt werden. Ein Vertrag darf dabei jedoch nicht bestehen. Schwarzarbeit liegt erst vor, wenn eine Gewinnerzielung oder Gewerbsmäßigkeit vorliegt.

Schwarzarbeit während der Arbeitslosigkeit

Besonders schädlich für die Sozialversicherungskassen und Krankenkassen sind Arbeitslosengeldempfänger, die nebenher schwarzarbeiten. Sie sind von den meisten Sozialabgaben befreit, obwohl sie die Leistungen in Anspruch nehmen. Das Arbeitslosengeld wird gezahlt, um das Existenzminimum abzusichern und Zeiten der Erwerbslosigkeit zu überbrücken. Durch die Ausübung einer nicht-registrierten Tätigkeit liegt daher ein Leistungsbetrug vor, da der Empfänger bei einer Anmeldung kein Arbeitslosengeld mehr erhalten würde. Das ist auch beim Arbeitslosengeld II (Hartz-IV) der Fall, weil das Einkommen aus der Schwarzarbeit nicht bei der Berechnung der Bezüge berücksichtigt wird.

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