Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Ratgeber 19.10.2023 Christian Schebitz

Gewaltopferentschädigung: Was Sie wissen müssen

Sie sind Opfer oder Zeuge einer Gewalttat geworden? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG). Hier erfahren Sie, was die Gewaltopferentschädigung ist, wer sie beantragen kann, wie das Verfahren abläuft und welche Leistungen Sie erwarten können.

Was ist Gewaltopferentschädigung?

Die Gewaltopferentschädigung ist eine staatliche Leistung für Personen, die durch eine vorsätzliche, rechtswidrige Gewalttat körperlich oder seelisch verletzt wurden. Sie soll die Folgen der Tat mildern und das Opfer unterstützen. Die Gewaltopferentschädigung ist keine Schadenersatzleistung, sondern eine Leistung der sozialen Fürsorge. Das bedeutet, dass sie unabhängig von der Schuld oder der strafrechtlichen Verfolgung des Täters gewährt wird.

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Gewaltopferentschädigung: Was Sie wissen müssen erhalten

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Wer kann Gewaltopferentschädigung beantragen?

Sie können Gewaltopferentschädigung beantragen, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder in Deutschland wohnen
  • durch eine vorsätzliche, rechtswidrige Gewalttat in Deutschland körperlich oder seelisch verletzt worden sind,
  • die Tat innerhalb von drei Monaten bei der Polizei oder einer anderen Strafverfolgungsbehörde angezeigt haben,
  • innerhalb von zwei Jahren nach der Tat einen Antrag auf Versorgung bei der zuständigen Versorgungsbehörde gestellt haben.

Auch Angehörige von Gewaltopfern können unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung erhalten, z.B. wenn sie den Tod des Opfers miterleben mussten oder wenn sie durch den Tod des Opfers finanzielle Einbußen erlitten haben.

Wie läuft das Verfahren ab?

Um eine Gewaltopferentschädigung zu erhalten, müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Versorgungsbehörde Ihres Bundeslandes stellen. Die Behörde prüft dann, ob die Voraussetzungen für eine Entschädigung erfüllt sind und welche Leistungen Ihnen zustehen. Dabei kann sie auch ärztliche Gutachten oder andere Unterlagen anfordern. Das Verfahren kann je nach Einzelfall mehrere Monate oder sogar Jahre dauern. Wenn Sie mit der Entscheidung der Behörde nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen oder vor dem Sozialgericht Klage erheben.

Mit welchen Leistungen können Sie rechnen?

Die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten umfasst verschiedene Leistungen, die je nach Art und Schwere der Verletzung unterschiedlich ausfallen können. Mögliche Leistungen sind

  • Heilbehandlung: Die Kosten für ärztliche Behandlung, Medikamente, Hilfsmittel, Rehabilitation oder Psychotherapie werden übernommen.
  • Beschädigtenrente: Wenn Sie durch die Schädigung dauerhaft erwerbsunfähig geworden sind oder Ihre Erwerbsfähigkeit um mindestens 10 Prozent gemindert ist, erhalten Sie eine monatliche Rente.
  • Hinterbliebenenrente: Ist das Opfer an den Folgen der Straftat gestorben, erhalten Ehegatten, Lebenspartner oder Kinder eine monatliche Rente.
  • Bestattungsgeld: Wenn das Opfer an den Folgen der Straftat gestorben ist, werden die Bestattungskosten bis zu einer bestimmten Höhe übernommen.
  • Schmerzensgeld: Wenn Sie durch die Tat schwere gesundheitliche Schäden erlitten haben, können Sie eine einmalige Schmerzensgeldzahlung erhalten.

Die Höhe der einzelnen Leistungen richtet sich nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) und wird jährlich angepasst.

Wann greift das Gesetz?

Die Gewaltopferentschädigung gilt für alle vorsätzlichen, rechtswidrigen Gewalttaten wie Körperverletzung, Vergewaltigung, Raub, Mord oder Terrorismus. Hier einige Beispiele für Fälle, in denen eine Entschädigung gewährt wurde:

  • Eine Frau wurde von ihrem Ex-Partner mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt. Sie erhielt ärztliche Behandlung, eine Beschädigtenrente und Schmerzensgeld.
  • Ein Mann wurde bei einem Banküberfall als Geisel genommen und traumatisiert. Er erhielt eine Heilbehandlung und eine Verletztenrente.
  • Eine Mutter verlor ihren Sohn durch einen Terroranschlag. Sie erhielt Hinterbliebenenrente, Bestattungsgeld und Schmerzensgeld.

Was ist wichtig zu wissen?

Wenn Sie eine Entschädigung für Opfer von Gewalttaten beantragen möchten, sollten Sie folgende Einzelheiten beachten:

  • Sie können den Antrag auch online stellen. Hier die Broschüre dazu: Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (bmas.de)
  • Sie können sich bei der Antragstellung von einer Opferhilfeorganisation oder einem Rechtsanwalt für Sozialrecht beraten oder vertreten lassen. Die Kosten werden ganz oder teilweise übernommen.
  • Sie können auch andere Ansprüche geltend machen, zum Beispiel gegen den Täter, die Versicherung oder den Staat. Die Gewaltopferentschädigung wird jedoch auf diese Ansprüche angerechnet.
  • Sie müssen der Behörde jede Änderung Ihrer Verhältnisse mitteilen, zum Beispiel wenn sich Ihr Gesundheitszustand oder Ihr Einkommen ändert. Die Leistungen können dann angepasst oder zurückgefordert werden.

Was ist Gewaltopferentschädigung?

Bei der Gewaltopferentschädigung handelt es sich um das Gewaltopferentschädigungsgesetz (OEG). Damit sollen die Opfer von Gewalt durch den Staat entschädigt werden, wenn die staatlichen Schutzmaßnahmen vor Gewalt und Kriminalität versagt haben. Dies gilt allerdings nur dann, wenn die Opfer körperliche und seelische Schäden davongetragen haben, welche sie bei der weiteren Zukunftsgestaltung behindern.

Welche Leistungen umfasst die Entschädigung?

Zu den staatlichen Leistungen der Entschädigung gehören die Kostenübernahme von notwendigen Kranken – und Heilbehandlungen. Ab einem Schädigungsgrad von mindestens 30 % können auch eine Grundrente und bei mindestens 50 % Schädigungsfolgen eine Ausgleichsrente gewährleistet werden. Im Todesfall des Opfers ist der Staat für die Zahlung von Bestattungs – und Sterbegeldern verantwortlich.

Welche Personen haben einen Anspruch auf Entschädigung?

Die Opfer von Gewalttaten sowie deren Angehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung. Daneben kann außerdem das ungeborene Kind einen Anspruch auf Entschädigung haben, wenn dieses durch beispielsweise durch sexuelle Übergriffe auf die schwangere Mutter geschädigt wurde.

Haben auch Ausländer einen Anspruch auf Entschädigung?

Grundsätzlich werden alle EU – Bürger durch das OEG geschützt. Auch Ausländer, die bereits seit mehreren Jahren in Deutschland wohnen, haben einen rechtlichen Anspruch auf diese Art der Entschädigung. Dies gilt allerdings nur dann, wenn sie mindestens drei Jahre lang legal in Deutschland gelebt haben.

Gibt es auch einen Anspruch auf Leistungen bei Gewalttaten im Ausland?

Wenn ein deutscher Staatsbürger im Ausland durch eine Gewalttat geschädigt wird, hat dieser einen Anspruch auf medizinische Rehabilitation, Heilbehandlungen und Einmalzahlungen. Diese Leistungen sind vergleichbar mit den Leistungen, die bei Schädigungen durch Gewalttaten im Inland erbracht werden.

Wann hat ein Geschädigter keinen Anspruch auf Leistungen?

Keinen Anspruch auf Leistungen der Entschädigung haben Personen, die durch schuldhaftes oder fahrlässiges Verhalten die Schädigung mitverursacht haben. Weiterhin besteht kein Anspruch auf diese Leistungen, wenn eine Person sich der Gefahr auch dann aussetzt, obwohl sie sich dieser hätte entziehen können.

 

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