Rechtsnews 17.08.2024 Alex Clodo

Was versteht man unter „wenige Gehminuten bis zum Strand“?

In der Immobilienbranche und bei der Vermietung von Ferienwohnungen oder Hotels wird häufig mit Begriffen wie „wenige Gehminuten zum Strand“ geworben. Doch was bedeutet dieser Ausdruck rechtlich und wie weit dürfen solche Aussagen von der tatsächlichen Entfernung abweichen, bevor sie als irreführend oder gar rechtswidrig gelten? In diesem Blogbeitrag wird diese Frage beleuchtet.

Was sagt das Gesetz zu irreführender Werbung?

Irreführende Werbung ist nach dem deutschen Recht grundsätzlich unzulässig. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) regelt in § 5 UWG, dass geschäftliche Handlungen, die irreführend sind und das Verhalten des Verbrauchers wesentlich beeinflussen können, verboten sind.

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Die entscheidende Frage ist also, ob die Angabe „wenige Gehminuten“ eine irreführende geschäftliche Handlung darstellt, wenn die tatsächliche Entfernung 1,3 Kilometer beträgt.

Was sind „wenige Gehminuten“ aus rechtlicher Sicht?

Es gibt keine gesetzliche Definition für „wenige Gehminuten“. In der Praxis wird jedoch häufig davon ausgegangen, dass „wenige Gehminuten“ in etwa 5 bis 10 Minuten Fußweg bedeuten. Die Geschwindigkeit, mit der ein Mensch geht, liegt durchschnittlich bei etwa 4 bis 5 km/h. Das würde bedeuten, dass „wenige Gehminuten“ einer Strecke von etwa 300 bis 800 Metern entsprechen.

Ist eine Entfernung von 1,3 Kilometern noch akzeptabel?

Hier liegt die eigentliche rechtliche Grauzone. Ob eine Entfernung von 1,3 Kilometern als „wenige Gehminuten“ bezeichnet werden darf, hängt von der Sichtweise ab.

Beispiel 1: Ein Vermieter beschreibt eine Ferienwohnung, die 1,3 Kilometer vom Strand entfernt ist, als „nur wenige Gehminuten zum Strand“. Ein Verbraucher bucht die Wohnung und stellt später fest, dass er etwa 15 bis 20 Minuten zu Fuß benötigt. Dieser Kunde könnte sich getäuscht fühlen und rechtliche Schritte einleiten.

Beispiel 2: Ein Hotel bietet Zimmer mit der Aussage „wenige Gehminuten zum Strand“ an. In der Buchungsbestätigung steht jedoch die genaue Entfernung von 1,3 Kilometern. Hier könnte argumentiert werden, dass der Kunde ausreichend informiert wurde und keine Irreführung vorliegt.

Beispiel 3: Ein Bauträger wirbt für Neubauwohnungen mit „wenigen Gehminuten zum Strand“, obwohl der Strand tatsächlich 1,3 Kilometer entfernt ist. Käufer, die eine direkte Strandlage erwartet haben, könnten sich getäuscht fühlen und Schadenersatz verlangen.

Welche rechtlichen Schritte kann ich unternehmen, wenn ich mich getäuscht fühle?

1. Anspruch auf Unterlassung: Wenn Sie der Meinung sind, dass eine Werbeaussage irreführend ist, können Sie den Anbieter zur Unterlassung auffordern. Dies erfolgt in der Regel durch eine Abmahnung.

2. Schadenersatzforderung: Wenn Ihnen durch die irreführende Werbung ein Schaden entstanden ist, können Sie diesen unter Umständen geltend machen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie eine teurere Unterkunft gebucht haben, die nicht die versprochene Nähe zum Strand aufweist.

3. Mängelanzeige: Sollten Sie die Unterkunft bereits gebucht haben, können Sie den vermeintlichen Mangel anzeigen und ggf. eine Preisminderung verlangen.

Wie beweise ich die Irreführung?

Der Nachweis der Irreführung ist oft der schwierigste Teil. Es ist wichtig, dass Sie alle Werbeaussagen dokumentieren, die Ihnen vor der Buchung zugänglich waren. Das kann durch Screenshots, ausgedruckte Webseiten oder Broschüren geschehen.

Hindernisse bei der Rechtsdurchsetzung

Potenzielles Hindernis Beschreibung
Beweisschwierigkeiten Die genaue Definition von „wenigen Gehminuten“ ist unklar, und es kann schwierig sein, nachzuweisen, dass die Angabe irreführend war.
Geringer Schaden Wenn der Schaden minimal ist, könnte die rechtliche Durchsetzung unverhältnismäßig teuer oder zeitaufwändig sein.
Unterschiedliche Rechtsprechung Verschiedene Gerichte könnten zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, da die Bewertung sehr subjektiv sein kann.

Was kann ich tun, um eine solche Situation zu vermeiden?

  • Fragen Sie nach: Wenn Sie unsicher sind, wie weit eine Unterkunft tatsächlich vom Strand entfernt ist, fragen Sie den Anbieter direkt nach der genauen Entfernung in Metern oder Kilometern.
  • Buchen Sie über vertrauenswürdige Plattformen: Viele Plattformen geben genaue Entfernungen an oder bieten eine Karte, auf der die Lage der Unterkunft ersichtlich ist.
  • Prüfen Sie die Bewertungen: Kundenbewertungen können oft Aufschluss darüber geben, ob die Angaben zur Entfernung realistisch sind.

Weiterführende Links und Ressourcen

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