Rechtsnews 05.04.2013 Julia Brunnengräber

War Onesphore R. an Massaker in Ruanda beteiligt?

Vor dem Oberlandesgerichts Frankfurt am Main läuft das Strafverfahren gegen Onesphore R.. Der Angeklagte war Bürgermeister der Gemeinde Muvumba des zentralafrikanischen Staates Ruanda. Es muss darüber befunden werden, ob er an dem Massaker, das am 11.4.1994 in der Kirche des Ortes Kiziguro stattfand, als Befehlshaber beteiligt war.

War Angeklagter Onesphore R. Befehlshaber eines Massakers?

Aus Uganda rückten damals Truppen an, die vom heutigen ruandischen Staatspräsidenten Paul Kagame geführt wurden. Sie gehörten der FPR (Front Patriotique Rwandais) an. Die Bürger der Gemeinde Muvumba waren unter Führung des Angeklagten. Sie flüchteten sich in ein Flüchtlingslager in der Nähe von Kiziguro. Soldaten und Angehörige der „Interahamwe“-Miliz sowie ortsansässige Bürger sollen die dem Angeklagten unterstehenden Bürger von Muvumba am 11.4.1994 das Gelände der Kirche von Kiziguro angegriffen haben. 3.000 Menschen, vor allem Angehörige der Volksgruppe der Tutsi, hatten sich zu diesem Zeitpunkt dort versammelt und suchten nach Zuflucht vor Völkermordhandlungen. Folgende Fragen stellen sich seitdem: Hat der Angeklagte mit anderen Funktionsträgern zusammen des damaligen ruandischen Regimes den Angriff und das Massaker organisiert und befehligt? Mindestens 1200 Menschen kamen so auf grausame Weise – durch den Einsatz von Macheten und Keulen – zu Tode.

Prozess sehr aufwändig – Ende noch nicht in Sicht

Bisher wurden dazu 99 Zeugen und vier Sachverständige vernommen und 40 Urkunden verlesen. Auch Lichtbilder und Videoaufnahmen wurden untersucht.  36 der 99 Zeugen sind aus Ruanda nach Frankfurt gereist, um auszusagen. 23 Zeugen haben sich per Video dazugeschaltet. Sie wurden in Räumen des Supreme Court in Kigali vernommen. 21 dieser  Zeugen sind in Ruanda inhaftiert, weil sie der Beteiligung am Völkermord bereits schuldig gesprochen sind. Auch vor Ort laufen Ermittlungen. Zudem leistet der in Arusha/Tansania ansässige Internationale Strafgerichtshof für Ruanda Rechtshilfe in diesem Fall und hat Unterlagen nach Frankfurt versandt. Es ist noch nicht absehbar, wann das Strafverfahren zum Ende kommen wird, da diese Zeugenvernehmungen und Untersuchungen sehr aufwändig sind. Bereits seit 2010 ist der Angeklagte in Untersuchungshaft. 

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  • Quelle: Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 21. Dezember 2012, Az.: 5 – 3 StE 4/10 – 4 – 3/10

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