Die vorweggenommene Erbfolge ist eine Möglichkeit, den Nachlass zu Lebzeiten zu regeln und Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden. Dabei überträgt der Erblasser sein Vermögen ganz oder teilweise auf die künftigen Erben, meist seine Kinder oder Enkel. Die vorweggenommene Erbfolge kann verschiedene Formen annehmen, wie z.B. eine Schenkung, eine Übergabe gegen Versorgungsleistungen oder eine Erbverzichtserklärung. In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie bei der vorweggenommenen Erbfolge beachten müssen.
Was sind die Vorteile der vorweggenommenen Erbfolge?
Die vorweggenommene Erbfolge hat mehrere Vorteile für den Erblasser und die Erben. Zum einen kann der Erblasser seinen Nachlass nach seinen Wünschen gestalten und die Erben an seinem Vermögen teilhaben lassen. Zum anderen kann er damit Steuern sparen, da die Freibeträge für Schenkungen alle zehn Jahre erneut genutzt werden können. Außerdem kann er durch die vorweggenommene Erbfolge Pflichtteilsansprüche reduzieren oder ausschließen, wenn er bestimmte Personen von der Erbfolge ausschließen möchte. Schließlich kann er durch die vorweggenommene Erbfolge Streitigkeiten unter den Erben vermeiden, indem er klare Regelungen trifft und mögliche Konflikte frühzeitig löst.
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Was sind die Nachteile der vorweggenommenen Erbfolge?
Die vorweggenommene Erbfolge hat auch einige Nachteile, die man bedenken sollte. Zum einen verliert der Erblasser sein Vermögen und damit seine Verfügungsgewalt darüber. Das bedeutet, dass er im Falle eines finanziellen Engpasses oder einer Änderung seiner Lebensumstände nicht mehr auf sein Vermögen zurückgreifen kann. Zum anderen bindet er sich an die getroffenen Regelungen und kann diese nur schwer ändern oder rückgängig machen. Das gilt insbesondere, wenn er sich ein Nießbrauchs- oder Wohnrecht vorbehält, das er später aufgeben möchte. Außerdem muss er darauf achten, dass er die gesetzlichen Vorschriften einhält, wie z.B. die Anzeigepflicht bei Schenkungen oder die Ausgleichspflicht bei Zuwendungen an einzelne Abkömmlinge.
Wie gestaltet man die vorweggenommene Erbfolge?
Die vorweggenommene Erbfolge kann auf verschiedene Weise gestaltet werden, je nachdem, welche Ziele der Erblasser verfolgt und welche Vermögenswerte er übertragen möchte. Die häufigsten Formen der vorweggenommenen Erbfolge sind:
- Die Schenkung: Dabei überträgt der Erblasser sein Vermögen unentgeltlich auf die künftigen Erben. Die Schenkung kann sowohl unter Lebenden als auch von Todes wegen erfolgen. Die Schenkung unter Lebenden ist in der Regel formfrei, es sei denn, es handelt sich um Grundstücke oder andere dingliche Rechte, die einer notariellen Beurkundung bedürfen. Die Schenkung von Todes wegen ist eine Verfügung von Todes wegen und muss daher testamentarisch erfolgen.
- Die Übergabe gegen Versorgungsleistungen: Dabei überträgt der Erblasser sein Vermögen gegen die Verpflichtung des Empfängers, ihm bestimmte Leistungen zu erbringen, wie z.B. Unterhalt, Pflege oder Wohnrecht. Die Übergabe gegen Versorgungsleistungen ist in der Regel formbedürftig und muss notariell beurkundet werden.
- Die Erbverzichtserklärung: Dabei verzichtet der künftige gesetzliche oder testamentarische Erbe auf sein Erbrecht gegen eine Abfindung oder andere Gegenleistung. Die Erbverzichtserklärung ist ebenfalls formbedürftig und muss notariell beurkundet werden.
Bei der Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge sollte man immer die steuerlichen und rechtlichen Folgen beachten und sich gegebenenfalls von einem Rechtsanwalt oder Steuerberater beraten lassen.
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