Das öffentliche Tragen von täuschend echt aussehenden Waffen (Scheinwaffen) ist künfig verboten. Dieser Änderung des Waffengesetzes stimmte der Bundesrat jetzt zu. Ein Verstoß kann bis zu 10.000 Euro kosten. Die Gesetzesänderung will nicht nur die Gewaltkriminalität eindämmen, sondern Polizisten auch ihre Arbeit ein wenig erleichtern. In der Vergangenheit gab es immer wieder Fälle in denen Polizisten Schwierigkeiten hatten eine Attrappe von einer echten Waffe zu unterscheiden und in vermeintlicher Notwehr zum Teil auch mit tödlichem Ausgang auf Verdächtige schossen. Dem will entgegengewirkt werden. Auch der Besitz von Messern wird eingeschränkt. In der Öffentlichkeit sind Messer mit einer mehr als zwölf Zentimeter langen Klinge oder solche, die auf Knopfdruck aufgehen verboten. Allerdings sind hier Ausnahmen für berufliche und sportliche Zwecke vorgesehen. Der Berufsfischer wird nicht auf sein 14 Zentimeter langes Fischmesser verzichten müssen. Im Übrigen wird nur das Mitführen von Scheinwaffen in der Öffentlichkeit verboten, nicht der Erwerb oder Bestiz. Wer eine solche Waffe kauft, muss diese aber in einem verschlossenen Behälter nach Hause transportieren. Auf Spielzeugwaffen, die als solche erkennbar sind, findet das Verbot keine Anwendung. Quellen und Links
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