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Rechtsnews 28.08.2015 Christian Schebitz

Versammlungsverbot in Heidenau

Die Ereignisse rund um eine Unterkunft für Asylbewerber in Heidenau schlagen weiter hohe Wellen. In der etwa 16.000 Einwohner großen Stadt südöstlich von Sachsens Landeshauptstadt Dresden war es zu Protesten gegen die Einquartierung von Asylbewerbern gekommen. Ein von der Partei Bündnis90/Die Grünen für heute Nachmittag geplantes sogenanntes „Willkommensfest für Flüchtlinge“ wurde mittlerweile abgesagt. Der Grund: ein vom Landratsamt Pirna verhängtes Versammlungsverbot für Heidenau am Wochenende ab Freitag 14:00 Uhr.

Wieso gibt es ein Versammlungsverbot?

Das Versammlungsverbot war ausgesprochen worden, weil von den zuständigen Behörden eine Überforderung der Polizei befürchtet wird. Durch die Anwesenheit von Demonstranten, die sowohl dem Umfeld des „Willkommensfestes“ als auch dem Umfeld der Gegner der Einquartierung von Asylbewerbern in Heidenau angehören hätte es zu Auseinandersetzungen kommen können.

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Ein Versammlungsverbot kann durch Gerichte oder Behörden verhängt werden. Da ein Versammlungsverbot ein Eingriff in das grundgesetzlich garantierte Recht auf Versammlungsfreiheit darstellt, kann es nur in bestimmten Ausnahmesituationen zur Anwendung kommen.

In Art. 8 Grundgesetz ist vorgegeben:

„(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.“

Versammlungsverbot aus Angst vor Gewalt gegen Asylbewerber

Das in Absatz 2 des Artikels 8 angesprochene Gesetz ist das Versammlungsgesetz (VersG). Seit das Versammlungsrecht im Zuge der Föderalismusreform von 2006 in den Hoheitsbereich der Bundesländer übergegangen ist, haben einige Länder (Bayern, Sachsen, Berlin, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein) ihre eigenen Versammlungsgesetze erlassen. Im Versammlungsgesetz sind bestimmte Situationen definiert, in denen ausnahmsweise ein Verbot von Versammlungen ausgesprochen werden kann.

Wie sich die Situation in Heidenau entwickeln wird, ist derweil noch offen; Der Bundesvorsitzende der Partei Bündnis90/Die Grünen, Cem Özdemir, kündigte an, das von den Behörden ausgesprochene Versammlungsverbot ignorieren zu wollen und trotzdem nach Heidenau zu reisen. 

AKTUELL — AKTUELL — AKTUELL:

Das Verwaltungsgericht Dresden hat das für das Wochenende erlassene Versammlungsverbot für rechtswidrig erklärt und aufgehoben.

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