Rechtsnews 22.02.2016 Lisa Santos

Vater will Schulbuch verbieten

Ein Vater, der mit
den Inhalten des Geschichtsunterrichts seines Sohnes nicht einverstanden war,
ist nun vor Gericht gescheitert. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied, dass
weder Eltern noch Schüler einen Anspruch auf bestimmte Lehrbücher haben.

Vater eines 17-Jährigen hält Darstellungen
in dessen Geschichtsbuch für unangemessen

Ein 17-jähriger
Schüler besucht eine Oberschule in Berlin-Kreuzberg. Für den Geschichtsunterricht wird in der Schule
ein Lehrbuch verwendet, indem die Landung der alliierten Truppen in Frankreich
am 6. Juni 1944 als „Invasion“ bezeichnet
wird. Der Vater des 17-Jährigen, der die Alliierten nicht als „Invasoren“
ansah, hielt diese Darstellung für unangemessen, da sie alle gefallenen
Soldaten erniedrigen würden. Darüber hinaus werde der Überfall der Wehrmacht
auf seine westlichen Nachbarn im Jahr 1940 durch den Ausdruck „Offensive im
Westen“ stark verharmlost. Daraufhin veranlasste die Schule, dass die
betroffenen Formulierungen mit den Schülern im Unterricht diskutiert wurden.
Doch der Vater war damit noch nicht zufrieden und forderte die Einführung eines
neuen Geschichtslehrbuches. Laut des Berliner
Schulgesetzes
sei die Schule dazu verpflichtet, gegen die Gewaltherrschaft
des NS-Regimes Stellung zu beziehen, so der Vater. Da sich die beiden Parteien
nicht einigen konnten, kam der Fall schließlich vor Gericht.

Eltern dürfen nicht über die Inhalte der
verwendeten Schulbücher entscheiden

Das
Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage des Vaters ab, weil er nicht
klagebefugt sei. Durch die Nutzung des kritisierten Buches werde der Kläger
nicht in eigenen Rechten verletzt. Zudem hätten Eltern und Schüler keineswegs
einen Anspruch auf bestimmte Lehrbücher. Die gerichtliche Entscheidung verletze
daher weder das Recht auf Erziehung des Klägers
(Art. 6 Abs. 2 des Grundgesetzes), noch das staatliche Neutralitätsgebot. Die Richter konnten
in den Bezeichnungen des Lehrbuches keine Verunglimpfung der alliierten Soldaten
oder eine Verharmlosung der Angriffe der Wehrmacht erkennen.

Unsicher bei einer Rechtsfrage? Holen Sie sich jetzt eine schnelle Einschätzung – ab 29,99 €.

★★★★★ Seit 2004 Millionen beratene und zufriedene Kunden
Was passt zu Ihnen?
Wenn Sie lieber direkt sprechen möchten.
Telefonisch
Für alle, die direkt mit einem Anwalt sprechen möchten
Anruf innerhalb ca. 4 Stunden
ab 34,99 *
  • 15 / 30 / 45 Min wählbar
  • Persönlich & lösungsorientiert
  • Wenn Reden wichtig ist
Anwalt telefonisch anfragen
Ideal, wenn Sie sofort persönlich sprechen möchten.
Wenn Sie schnell und günstig eine erste Orientierung brauchen.
✦ Empfohlen
LexBot
KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
⚡ Antwort in ca. 2 Minuten ⚡
ab 29,99 *
Ideal für erste, rechtliche Orientierung
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln
  • Rechtliche Einordnung & nächste Schritte
  • Optional: Doku-Check & Anwaltstelefon
KI-Ersteinschätzung starten →
Keine Wartezeit  ·  Keine versteckten Kosten  ·  Sofort online starten
★★★★★ 4,8 / 5 Sterne
LexBot Prüfprotokoll gem. EU AI Act Geprüft gem.
EU AI-Act
Der schnellste Weg zu einer ersten Einschätzung.
Wenn Sie eine schriftliche Antwort wünschen.
Schriftlich
Für komplexere Fälle mit anwaltlicher Ausarbeitung
Antwort in ca. 1 Werktag
99,99 *
  • Schriftliche anwaltliche Ausarbeitung
  • Upload eines Dokuments möglich
  • Eine Rückfrage inklusive
Schriftliche Antwort erhalten
Für Fälle, bei denen Sie eine ausführliche Antwort benötigen.
*alle Preise inkl. MwSt.  ·  LexBot® ist als Marke geschützt und beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registriert.

Quelle:
Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 07.01.2016, AZ:  VG 3 K 84.15

 

Diese Artikel könnten Sie ebenfalls interessieren:

Schüler beschimpft Schulleiterin heftig
Namensänderung für Kriminellen-Kind
Sieg für YouTube

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€