Die Baumarktkette Praktiker darf ab sofort nicht mehr mit dem Slogan „20% auf alles- Ausgenommen Tiernahrung” werben.
Karlsruhe: der Bundesgerichtshof verurteilte das Unternehmen diese Woche zur Unterlassung des Slogans. Bei Testkäufen war der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs aufgefallen, dass insgesamt vier Artikel kurz vor der Rabattaktion heraufgesetzt wurden. Die betroffenen Artikel- darunter ein Akkuschrauber, ein Schlagbohrer und eine Raufaser-Tapete – erreichten somit durch die Rabattaktion ihren „ursprünglichen” Verkaufspreis von vor der Erhöhung zurück. Das Gericht entschied, dass dies eine Irreführung des Verbrauchers verursache. Die Richter betonten, dass man zwar bei so wenigen beanstandeten Artikeln aus dem Riesensortiment durchaus von einer „Kleinigkeit” sprechen könne, allerdings lasse das Gesetz wenig Spielraum, den Fall als Bagatell-Angelegenheit zu behandeln. Ein Unterlassungsurteil sei daher durchaus angebracht.
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Urteil: 20% auf alles ist irreführend erhalten
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Der Gesetzgeber habe mit der entsprechenden Vorschrift im Wettbewerbsrecht eine Werbung mit Preissenkungen unterbinden wollen, weil sie ein „hohes Irreführungspotenzial” berge.
Normalerweise werden solche Wettbewerbsverstöße durch Testkäufe festgestellt. Mit diesen Stichproben ist es jedoch sehr schwer, solche Fälle zu erfassen. Daher seien bereits einzelne nachgewiesene Fälle ausreichend – auch, weil dahinter möglicherweise weitere Verstöße gegen die Werberegeln zu vermuten seien.
Quellen und Links:
- Focus.de – „Praktiker-Werbung- Aus für „20 Prozent auf alles”“
- Pressestelle.de – „Werbung mit der Ankündigung “20% auf alles”“
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