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Rechtsnews 30.04.2012 Manuela Frank

Verurteilung nach Müllabladen beim Nachbarn

Seinen eigenen Müll einfach auf dem Nachbargrundstück abladen? Das kann bei wiederholter Tat ziemlich teuer werden, zumindest wenn das Vergehen nachgewiesen werden kann. Eine Unterlassungsklage riskiert der Hausbesitzer, der seinen Abfall beim Nachbarn ablädt, auf jeden Fall.

Mann lädt Müll auf Nachbargrundstück ab

Konkret ging es um Nachbarn einer Reihenhausanlage, zwischen denen es immer mal wieder zu Auseinandersetzungen kam. Der Eigentümer des einen Grundstücks entdeckte Hausmüll auf seiner Terrasse. Durch die Beobachtung einer weiteren Nachbarin konnte festgestellt werden, dass der Müllsack von besagtem Nachbarn stammte, mit dem es immer zu Streitigkeiten kam. Aus diesem Grund klagte der Geschädigte auf Unterlassung.

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Unterlassungsklage erfolgreich

Diese Klage war erfolgreich, denn das Amtsgericht München sah in dieser Tat „eine Beeinträchtigung des Eigentums“. Weiterhin schätzte das Gericht die Lage so ein, dass der Nachbar ein weiteres Mal eine solche Tat begehen könnte, weshalb er zur Unterlassung verurteilt wurde. Zudem drohte man ihm mit einem Ordnungsgeld von 250.000 Euro, falls er wiederholt Abfall im Garten seines Nachbarn abstellen sollte.

  • Quelle: dpa

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