Mit welchem Girokonto erhalte ich Zinsen auf meine Einlagen?

check24.net
Rechtsnews 17.04.2017 Christian Schebitz

Streit um die Hauptuntersuchung

Die Hauptuntersuchung (HU) für Kraftfahrzeuge soll nah dem Willen des Gesetzgebers dafür sorgen, dass keine verkehrsuntauglichen Fahrzeuge m Straßenverkehr teilnehmen und auf diese Weise die Insassen von anderen am Verkehr teilnehmenden Wägen gefährden. Die „Fähigkeit“ eines PKW, die nächste Hauptuntersuchung zu überstehen, spielt beim Kauf eines Gebrauchtwagens häufig eine zentrale Rolle für den Kaufinteressenten. Was passiert jedoch, wenn ein PKW im Vertrauen auf die Richtigkeit einer durchgeführten Hauptuntersuchung gekauft wird und sich hinterher doch erhebliche Mängel an dem Wagen zeigen? Dies musste nun das Oberlandesgericht Koblenz beurteilen.

Hauptuntersuchung an gebrauchtem PKW

Im Oktober 2010 kaufte ein Mann in Rheinland-Pfalz einen gebrauchten Mercedes-PKW für 6.800 €. Am Tag nach der Einigung über den Kauf wurde an dem Wagen eine HU durchgeführt, wobei lediglich geringe Mängel festgestellt wurden. Wie sich kurze Zeit später herausstellte, wies der Wagen jedoch zum Teil erhebliche Mängel auf, beispielsweise in Form von Durchrostungen. Nachdem der Käufer dann zuerst versucht hatte, den Verkäufer des Wagens zu einer Rückabwicklung des Kaufes zu bewegen, ging er rechtlich gegen das Bundesland Rheinland-Pfalz vor.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Streit um die Hauptuntersuchung erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Streit um die Qualität der Hauptuntersuchung

Vor dem Landgericht Mainz wurde sein Anliegen erstinstanzlich zunächst abschlägig beschieden. Weil der Mann Berufung einlegte, musste schließlich das Oberlandesgericht Koblenz den Fall beurteilen. Dieses bestätigte nun das Urteil aus der ersten Instanz. Dem Käufer habe nicht wie verlangt die Rückabwicklung des Kaufes wegen einer Amtspflichtverletzung zugestanden. Diese hatte er in der seiner Ansicht nach fehlerhaften Beurteilung des fraglichen Wagens durch die die Hauptuntersuchung durchführende Stelle gesehen. Die Richter führten in diesem Zusammenhang aus, dass die HU nur der Sicherheit im Straßenverkehr diene und nicht dazu gedacht sei, Vermögensinteressen von Fahrzeughaltern zu schützen. Außerdem habe der Kläger nicht in ausreihendem Maße nahweisen können, dass der zuständige Sachverständige bei der Durchführung der HU gegen Treu und Glauben oder die guten Sitten verstoßen hätte. Der Mann hatte mit seiner Klage also keinen Erfolg.

Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Koblenz_1-U-23215_Fehlerhafte-Kfz-Hauptuntersuchung-kann-unter-dem-Gesichtspunkt-des-Amtsmissbrauchs-Ersatzansprueche-des-Kaeufers-gegen-das-Land-begruenden.news24124.htm

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€