“Big Brother”- es gibt kaum jemanden, der dieses Fernsehformat nicht kennt. Ein paar Menschen, die über mehrere Monate im “Container” eingesperrt sind und 24 Stundem am Tag mit Videokameras überwacht werden. Der Sieger erhält eine Prämie in Höhe von einer Million Euro. Doch ist dieser Gewinn einkommensteuerpflichtig? Darüber musste der Bundesfinanzhof entscheiden.
Gewinn ist einkommensteuerpflichtig
Der Gewinner der 5. Staffel, der in diesem Fall als Kläger auftritt, musste ständig im Big Brother-Haus anwesend sein. Er hatte sich dazu verpflichtet, permanent gefilmt und belauscht zu werden und an Wettbewerben mit anderen Kandidaten teilzunehmen. Diese sowohl passive als auch aktive Verhaltensweise des Klägers stuft der BFH als steuerpflichtige sonstige Leistung ein, aufgrund des entgeltlichen Teilnahmevertrags. Indem er die Geldprämie angenommen hat, hat er diese seinem erwerbswirtschaftlichen und demnach steuerrechtlichen Bereich zugeteilt.
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“Big Brother”-Siegprämie steuerpflichtig erhalten
Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.
- Quelle: Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs vom 6. Juni 2012
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