Rechtsnews 10.07.2012 Manuela Frank

„Big Brother“-Siegprämie steuerpflichtig

„Big Brother“- es gibt kaum jemanden, der dieses Fernsehformat nicht kennt. Ein paar Menschen, die über mehrere Monate im „Container“ eingesperrt sind und 24 Stundem am Tag mit Videokameras überwacht werden. Der Sieger erhält eine Prämie in Höhe von einer Million Euro. Doch ist dieser Gewinn einkommensteuerpflichtig? Darüber musste der Bundesfinanzhof entscheiden.

Gewinn ist einkommensteuerpflichtig

Der Gewinner der 5. Staffel, der in diesem Fall als Kläger auftritt, musste ständig im Big Brother-Haus anwesend sein. Er hatte sich dazu verpflichtet, permanent gefilmt und belauscht zu werden und an Wettbewerben mit anderen Kandidaten teilzunehmen. Diese sowohl passive als auch aktive Verhaltensweise des Klägers stuft der BFH als steuerpflichtige sonstige Leistung ein, aufgrund des entgeltlichen Teilnahmevertrags. Indem er die Geldprämie angenommen hat, hat er diese seinem erwerbswirtschaftlichen und demnach steuerrechtlichen Bereich zugeteilt.

  • Quelle: Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs vom 6. Juni 2012

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