Rechtsnews 11.12.2022 Alex Clodo

1 Millionen Euro Schmerzensgeld für erlittenen Hirnschaden!

Das Landgericht (LG) Limburg entschied über einen Vorfall, der sich vor elf Jahren im Dezember 2011 ereignete. Ein damals einjähriger Junge kam mit einer Lungenentzündung ins Krankenhaus. Das Personal verabreichte ihm ein Antibiotikum. Das Kleinkind schrie und weinte dabei so stark, dass es sich an einem vorher gegessenen Stück Apfel verschluckte. Der Junge erlitt daraufhin einen schweren Hirnschaden. Das LG befand das Pflegepersonal in der Sache für schuldig. Das Opfer soll 1 Millionen Euro für den erlittenen Hirnschaden erhalten!

Grobe Behandlung führt zu irreparablen Gesundheitsschäden

Das behandlungsbedürftige Kind sollte über einen Portzugang das heilende Medikament erhalten. Nach Auffassung der Richter hätten die Pfleger gewusst, dass der Schützling vorher gegessen hatte. Dementsprechend müssten die Angestellten mit der Medikamentenzufuhr warten. Es war also vorherzusehen, dass das Kind sich über die Behandlung sonst aufregen würde. Eben deshalb hätte man sich gedulden müssen, um das Verschlucken möglicher Speisereste zu verhindern.

Die sofortige Verabreichung des Antibiotikums war daher „fehlerhaft und in der durchgeführten Form sogar schädlich gewesen.“ Die damit entzogene Sauerstoffzufuhr führte beim Opfer zu irreparablen Schäden. Die Sauerstoffblockade von drei bis fünf Minuten kann bereits zu unumkehrbaren Gesundheitsschädigungen führen. Das Krankenhaus, die behandelnde Krankenschwester und eine Belegärztin wurden zur Zahlung in Höhe von 1 Millionen Euro verurteilt.

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Gibt es auch eine künftige Ersatzpflicht wegen Falschbehandlung?

Anders als für amerikanische Verhältnisse ist die Summe des Schmerzensgeldes für deutsche Gerichte sehr hoch. Die Begründung dafür sind die schweren Folgen für Kind und Familie. Das Kind könne in Folge der fehlerhaften Behandlung nicht wirklich sprechen und laufen. Das Opfer sei permanent auf Hilfe Dritter angewiesen.

Spielen mit der Familie, der Besuch eines Kindergartens oder einer Schule seien nie möglich gewesen. Auch die Mutter konnte ihrem Friseurberuf nicht mehr nachgehen und ist auf Hartz IV angewiesen, da sie sich um ihren schwerbehinderten Sohn kümmern muss. Seine innere Gefühlswelt könne er nur sehr eingeschränkt äußern. Ferner hat er Schlafprobleme, die mit Schluckbeschwerden und epileptischen Anfällen auch gelegentlich zu Panikattacken führen können. Zudem bleibt es nicht nur bei dem Millionenbetrag.

Das LG beschloss weiterhin eine Ersatzpflicht für „sämtliche künftigen unvorhersehbaren immateriellen sowie alle vergangenen und künftigen materiellen Schäden, die ihm infolge einer fehlerhaften Behandlung entstanden sind beziehungsweise noch entstehen werden“.

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Quellen und Links:

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/landgericht-limburg-schmerzensgeld-eine-million-euro-kleinkind-krankenhaus-hirnschaden-behinderung-verschluckt/

https://www.fnp.de/lokales/limburg-weilburg/limburg-ort511172/urteil-eine-million-euro-schmerzensgeld-fuer-tyler-90829982.html

https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/menschen/gericht-spricht-kind-eine-million-nach-klinikfehler-zu-17412015.html

 

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