Rechtsnews
01.12.2015
Birgit Schneck
Der E-Mail-Dienst GMail von Google ist ein Telekommunikationsdienst, der in Deutschland auch als solcher angemeldet werden muss – das entschied jetzt das Verwaltungsgericht Köln (Az. 21 K 450/15). Das Urteil könnte richtungsweisend auch für andere vergleichbare Telekommunikationsdienstleister sein.
Google schon seit Jahren im Streit mit der Bundesnetzagentur
Das am 11.11.2015 ergangene Urteil bringt nun einen vorläufigen Abschluss für einen Streit, der schon seit Jahren währt: Die Bundesnetzagentur forderte den Konzern bereits seit 2012 wiederholt dazu auf, seinen E-Mail-Service als Telekommunikationsdienst in Deutschland anzumelden. Als Grundlage dafür führte die Behörde das Telekommunikationsgesetz an. Google weigerte sich, weshalb die Angelegenheit vor Gericht ging. Das Kölner Verwaltungsgericht entschied zugunsten der Regulierungsbehörde.
Betreibung öffentlicher Telekommunikationsnetze auch über das Internet
Google stritt seine Eigenschaft als Telekommunikationsdienst ab, schließlich kontrolliere das Unternehmen nicht die Signalübertragung über das Internet. Das Gericht gab jedoch der Bundesnetzagentur Recht, die eine teilweise Kontrolle der Signalübertragung dadurch gegeben sieht, dass Google mit seinen Servern über eine eigene Vermittlungstechnik verfügt. Für das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln ist die Berufung zugelassen. Ob Google von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, bleibt abzuwarten.
Gilt das Telekommunikationsgesetz bald auch für Facebook und WhatsApp?
Wird die Gerichtsentscheidung rechtskräftig, ist auch mit Folgen für andere vergleichbare Konzerne zu rechnen. Auch andere Nachrichtendienste wie Facebook oder WhatsApp mussten sich bisher nicht an die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes hinsichtlich Sicherheit, Datenschutz und Kundenschutz halten, im Gegensatz zu klassischen Telekommunikationsdienstleistern wie die Telekom oder Vodafone. Insgesamt 10 europäische Telekommunikationsdienstleister hatten schon letztes Jahr in einem offenen Brief an die EU mehr Transparenz und Offenheit im Netz gefordert. Sie fordern eine Gleichbehandlung zwischen europäischen Unternehmen und globalen Internet-Konzernen.
- Quelle: Verwaltungsgericht Köln, Pressemitteilung vom 25.11.2011 zum Urteil mit dem Az. 21 K 450/15
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