Das Landgericht Düsseldorf entschied, dass das Samsung Galaxy Tab 10.1 weiterhin nicht in Deutschland vertrieben werden darf. Die Firma Samsung versuchte sich gegen die von Apple erwirkte einstweilige Verfügung zu wenden. Deutsche Samsung Electronics GmbH darf das Tab im Gebiet der EU nicht benutzen Insbesondere wird untersagt das Samsung Galaxy Tab 10.1 herzustellen, anzubieten, in den Verkehr zu bringen, einzuführen oder zu diesen Zwecken zu besitzen. Beschränkung auf Deutschland für Süd-Koreanischen Sitz Für die Firma Samsung Electronics Co. Ltd. wurde die Untersagung dagegen auf Deutschland beschränkt. Dies wird damit begründet, dass einem Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union nur dann ein europaweites Verbot auferlegt werden könne, wenn dieses eine deutsche Niederlassung habe. Bei der Firma Samsung Electronics Co. Ltd. ist das nicht der Fall. Auch die Dringlichkeit war bei der einstweiligen Verfügung gegeben, da Apple erst mit dem Erscheinen der Fachzeitschrift Chip am 18.07.2011 wissen konnte, wie die deutsche Version des Tabs aussehen soll. Gegen die Entscheidung steht Samsung das Rechtsmittel der Berufung zu, zuständig wäre dann das OLG Düsseldorf. Quelle:
- Pressemitteilung des Landgericht Düsseldorf vom 09.09.2011, Nr. 013/2011
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Samsung Galaxy Tab darf in Deutschland weiterhin nicht vertrieben werden erhalten
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