Im folgenden Fall ging es um die Betriebsuntersagungen für die Kernkraftwerke Biblis (Block A und B). Das Land Hessen hatte diese für drei Monate im Jahre 2011 angeordnet. Die Betreibergesellschaft RWE Power Aktiengesellschaft Essen erhob dagegen Klage. RWE hat den Hessischen Verwaltungsgerichtshof nun damit beauftragt, zu prüfen, ob die Anordnungen des Landes rechtswidrig sind. Wenn dies zutreffen würde, würde die RWE versuchen, vom Land Hessen Schadensersatz einzufordern.
Gericht hält RWE-Klagen für zulässig – Abschließendes Urteil steht noch aus
Das Gericht hält folgende Fragen zur Klärung des Sachverhalts für ausschlaggebend: Ist ein konkreter Schaden entstanden? Liegt eine Rechtsverletzung vor, die fortwirkt? Allerdings war Block B wegen Revisionsarbeiten abgeschaltet während des Zeitraumes, um den es hier geht und Block A sollte wegen Revisionsarbeiten heruntergefahren werden. Es besteht noch keine Klarheit darüber, wann genau Block B wieder angefahren hätte werden können und wann das beabsichtigt war. Zunächst entschied das Gericht durch Zwischenurteile, dass die Klagen von RWE zulässig sind und erklärt, dass RWE ein Feststellungsinteresse hat, wobei die Erfolgsaussichten nicht ausgeschlossen sind. Ein Schaden sei möglicherweise entstanden. Vom Gegenteil könne man nicht von vorneherein ausgehen. Abschließende Urteile zu der Rechtmäßigkeit der angeordneten Betriebsuntersagungen werden noch folgen.
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Sind Betriebsuntersagungen für Kernkraftwerke Biblis rechtmäßig? erhalten
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- Quelle: Pressemitteilung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 5. Juli 2012, Az.: 6 C 824/11.T und 6 C 825/11.T
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