Das Gesetz zum Schutz der Nichtraucher tritt in Rheinland-Pfalz an diesem Freitag in Kraft. Allerdings nicht ohne Einschränkungen. Fünf Wirte klagten vor dem Verfassungsgerichtshof in Koblenz gegen das Rauchverbot. Sie führten an, vier von fünf Stammgästen seien Raucher. Demnach drohen erhebliche Umsatzeinbußen. Da die Gastwirte keine Möglichkeit hätten separate Raucherräume einzurichten, denn ihre Lokale seien zu klein und meist einräumig, sehen sie sich in ihrer Existenz gefährdet. In einem Eilverfahren konnten die fünf Gastronomen zunächst einen Erfolg verzeichnen. Das Gericht ist der Meinung, die vorgebrachten Argumente seien nachvollziehbar. Zudem ziele das Gesetz zum Schutz der Nichtraucher vornehmlich darauf ab, Familien mit Kindern und Menschen mit chronischen Atemwegserkrankungen vor dem blauen Dunst zu schützen. Diese Gruppe gehöre aber nicht typischerweise zum Gästekreis einer kleinen Kneipe. Diese Regelung gilt lediglich vorläufig. Bis zur endgültigen Entscheidung über die Beschwerden im Hauptverfahren darf aber in Mini-Kneipen in Rheinland-Pfalz weitergeraucht werden. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um inhabergeführte Lokale ohne Angestellte handelt und am Eingang deutlich sichtbar auf die Raucherlaubnis hingewiesen wird. Quellen:
- tagesspiegel.de – „In kleinen Kneipen darf geraucht werden„
- siehe hierzu auch rechtsanwalt.com blog – „Rauchverbot ab Januar 2008 – acht neue Bundesländer“
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Rheinland-Pfalz erlaubt Rauchen in kleinen Kneipen erhalten
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