Rechtsnews 21.01.2008 kduda

Gesetz zu Online-Durchsuchung

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) will einen Gesetzentwurf zu Online-Durchsuchungen gegen Terrorverdächtige noch vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) auf den Weg bringen. Das BVerfG prüft gerade das nordrhein-westfälische Landesgesetz, welches schon seit über einem Jahr das heimliche Ausspähen von Computerfestplatten ermöglicht. Von dieser Befugnis ist nach Landesangaben allerdings noch nie Gebrauch gemacht worden. Das BVerfG will im Frühjahr ein Grundsatzurteil sprechen. Solange möchte sich Innenminister Herrmann aber nicht gedulden. Er ist der Auffassung “dass wir mit Online-Durchsuchungen nicht länger warten dürfen, weil die Gefahr terroristischer Anschlagsplanungen im Internet leider nicht virtuell, sondern sehr real ist”. Mögliche Vorgaben aus Karlsruhe könnten auch später noch in die Beratungen im Landtag einfließen. Max Stadler (FDP) sprach in diesem Zusammenhang von “grober Respektlosigkeit” gegenüber dem BVerfG. Die Online-Durchsuchung sei ein so großer Eingriff in die Grundrechte, dass “Hau-Ruck-Aktionen und übertriebener Ehrgeiz hier völlig fehl am Platz sind”, kritisierte er in einer Mitteilung. Auf Bundesebene wird auf Vorschlag von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) diskutiert, ob das Bundeskriminalamt zur Abwehr von Terroranschlägen präventiv Online-Durchsuchungen einsetzen kann. Die SPD hat inzwischen ihre Zustimmung geäußert, will aber wegen der Details das Urteil des BVerfG abwarten. Gerhard Baum (FDP), früherer Bundesinnenminister, nannte die Pläne Schäubles dagegen “skandalös”. Andere Stimmen sind der Meinung, dass Strafbehörden ihre Befugnisse nicht missbrauchen werden und schließlich seien Online-Durchsuchungen nicht so weit weg von dem, was heute z.B. durch Telefonüberwachung schon zugelassen sei. Es bleibt das Urteil des BVerfG abzuwarten. Laut taz.de ist davon auszugehen, dass Karlsruhe die NRW-Regelung als zu unbestimmt kritisieren wird. Vermutlich wird das Gericht den Zugriff auf Computerfestplatten aber nicht generell verbieten, sondern lediglich hohe rechtliche Hürden aufstellen. Quellen und Links

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