Rechtsnews 17.01.2022 Alex Clodo

Recht auf HomeOffice?

Durch die Corona Pandemie erlangte das Thema HomeOffice eine Menge an Aufmerksamkeit. Der neue und alte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat die Diskussion um das Recht auf Arbeit im HomeOffice wieder aus der Schublade geholt. Nach der Formulierung im Koalitionsvertrag will er nun entgegen dessen einen Rechtsanspruch auf HomeOffice schaffen.

Die Idee

Seit längerem schien die Debatte um den Rechtsanspruch auf Arbeit im HomeOffice beendet zu sein. Jetzt aber griff Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) die Diskussion neu auf. Nach Ansicht des Ministers müsse man aufgrund dem Corona-bedingten ungeplanten Großversuch zum HomeOffice grundlegende Konsequenzen für die Arbeitswelt ziehen. Daher werde er bei der Ampelkoalition moderne Regeln für mobiles Arbeiten in Deutschland und einen Rechtsanspruch auf HomeOffice schaffen.

Wie sehen die Pläne des Arbeitsministers aus? Er sieht vor, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten künftig das Arbeiten von zu Hause aus ermöglichen muss. Eine Ausnahme sei dann aber gegeben, wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen. Wenn der Arbeitgeber jedoch keine betrieblichen Gründe nennen kann, dann gilt der Rechtsanspruch, HomeOffice in Anspruch nehmen zu können. Diese gibt vielen Menschen die Möglichkeit auch nach der Pandemie von zu Hause aus arbeiten zu können. Daher wird auch eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf geschaffen.

Unsicher bei einer Rechtsfrage? Holen Sie sich jetzt eine schnelle Einschätzung – ab 29,99 €.

★★★★★ Seit 2004 Millionen beratene und zufriedene Kunden
Was passt zu Ihnen?
Wenn Sie lieber direkt sprechen möchten.
Telefonisch
Für alle, die direkt mit einem Anwalt sprechen möchten
Anruf innerhalb ca. 4 Stunden
ab 34,99 *
  • 15 / 30 / 45 Min wählbar
  • Persönlich & lösungsorientiert
  • Wenn Reden wichtig ist
Anwalt telefonisch anfragen
Ideal, wenn Sie sofort persönlich sprechen möchten.
Wenn Sie schnell und günstig eine erste Orientierung brauchen.
✦ Empfohlen
LexBot
KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
⚡ Antwort in ca. 2 Minuten ⚡
ab 29,99 *
Ideal für erste, rechtliche Orientierung
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln
  • Rechtliche Einordnung & nächste Schritte
  • Optional: Doku-Check & Anwaltstelefon
KI-Ersteinschätzung starten →
Keine Wartezeit  ·  Keine versteckten Kosten  ·  Sofort online starten
★★★★★ 4,8 / 5 Sterne
LexBot Prüfprotokoll gem. EU AI Act Geprüft gem.
EU AI-Act
Der schnellste Weg zu einer ersten Einschätzung.
Wenn Sie eine schriftliche Antwort wünschen.
Schriftlich
Für komplexere Fälle mit anwaltlicher Ausarbeitung
Antwort in ca. 1 Werktag
99,99 *
  • Schriftliche anwaltliche Ausarbeitung
  • Upload eines Dokuments möglich
  • Eine Rückfrage inklusive
Schriftliche Antwort erhalten
Für Fälle, bei denen Sie eine ausführliche Antwort benötigen.
*alle Preise inkl. MwSt.  ·  LexBot® ist als Marke geschützt und beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registriert.

Der Arbeitsminister zeigte aber auch die negativen Seiten des HomeOffices. Diese negativen Schattenseiten möchte er aber eingrenzen. Man könnte meinen, dass man im HomeOffice auch mal die Zeit vergisst, sodass ein „normaler Feierabend“ vergessen wird. Die Arbeit zu Hause dürfe nicht krank machen, so der Minister.

Kritik

Wie will Arbeitsminister Heil die Ideen umsetzen? Zunächst einmal waren die Koalitionspartner etwas verwundert über den Vorschlag von Herrn Heil. Im Koalitionsvertrag hatte sich die Ampel auf einen „Erörterungsanspruch“ geeinigt. Im Koalitionsvertrag heißt es unter anderem: „Beschäftigte in geeigneten Tätigkeiten erhalten einen Erörterungsanspruch über mobiles Arbeiten und Homeoffice. Arbeitgeber können dem Wunsch der Beschäftigten nur dann widersprechen, wenn betriebliche Belange entgegenstehen. Das heißt, dass eine Ablehnung nicht sachfremd oder willkürlich sein darf.“

Momentan müssen Arbeitgeber jedoch gem. §28b Abs. 4 IfSG (Infektionsschutzgesetz) ihren Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anbieten, dass diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen sind, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Daher haben die Beschäftigten dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen. Im vorliegenden Fall ist die Regelung bis zum 19.03.2022 befristet.

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:

Zustellungsmängel beim Bußgeldbescheid

Geblitzt wegen schwacher Blase

Abschleppkosten zzg. Standkosten?

Quelle:

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/homeoffice-anspruch-arbeitsminister-heil-101.html

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€