Mit welchem Girokonto erhalte ich Zinsen auf meine Einlagen?

check24.net
Rechtsnews 18.01.2022 Alex

Neuer Genesenenstatus tritt in Kraft

Corona begleitet uns nun seit fast 2 Jahren. Mehrere Varianten hielten uns bisher auf Trapp. Nun ist Omikron die vorherrschende Coronavirus-Variante, die uns den Atem anhält. Bis Samstag, den 15.01.2022 galt man nach einer Corona-Infektion sechs Monate lang als genesen. Seitdem wurde der Zeitraum auf drei Monate verkürzt. Das Risiko sei wegen Omikron größer, daran zu erkranken und Übertrager zu werden.

Neue Änderungen

Nach den neuesten Beschlüssen erhält nur noch derjenige, der eine Corona-Infektion überstanden hat, einen Genesenenstatus für drei Monate. Die entsprechende Änderung bestätigte das Bundesgesundheitsministerium unter neuer Führung von Karl Lauterbach. Begründet wird die Änderung der Richtlinie wegen der neuen Virusvariante Omikron.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Neuer Genesenenstatus tritt in Kraft erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Aufgrund von der neuen Virus-Variante, die sehr viel ansteckender ist als ihre Vorgänger, wurde die neue Regelung beschlossen. Aufgrund der wissenschaftlichen Erkenntnissen wurde die neue Regelung nun auch festgelegt.

Bis 17.01.2022 galt man bis zu sechs Monaten als genesen und wurde auch so anerkannt. Die Zeitspanne hat so lange gegolten, da man mit der vorherrschenden Delta-Variante umgehen musste.

Seit wann gilt die Änderung?

Die neue Änderung gilt nach dem Robert-Koch-Institut seit Samstag, den 15.01.2022. Auf diese Änderung wies auch ausdrücklich das Gesundheitsministerium hin. In den Angaben des RKI heißt es: “Das Datum der Abnahme des positiven Tests muss mindestens 28 Tage zurückliegen. Das Datum der Abnahme des positiven Tests darf höchstens 90 Tage zurückliegen.”

Als rechtliche Grundlage wird die Covid-19-Schutmaßnahmen-Ausnahmeverordnung herangezogen. Daher müssen Genesenennachweise Kriterien entsprechen, die das RKI auf einer Internetseite bekannt macht. Die Umsetzung erfolgt, wie in vielen andern Bereichen auch, durch Verordnungen der Länder.

Quarantäneregeln

Wie ist der Maßstab für die Quarantäneregeln? Maßgeblich für die Quarantäne- und Einreisevorschriften ist nicht nur der Impfstatus, sondern auch der Genesenenstatus. Daher gilt eine Ausnahme von der Quarantäne der Verordnung zufolge für dreimal Geimpfte, zweimal Geimpfte in den ersten drei Monaten nach der zweiten Impfung, Genesene unter Einhaltung der Drei-Monats-Frist sowie andere Genesene mit zusätzlicher Impfung.

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:

Kein Impfzertifikat für „Sputnik V-Geimpfte“?

Kündigung wegen Weigerung des Tragens einer Maske

Quelle:

https://www.tagesschau.de/inland/corona-genesenenstatus-101.html

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€