Rechtsnews
22.07.2016
Der Sommer ist da und so ist es für viele Menschen auch nicht mehr weit bis zum verdienten Urlaub. Genau die richtige Zeit also, um sich nochmals in Erinnerung zu rufen, dass sich in Sachen Reiserecht seit dem letzten Jahr so einiges getan hat – im November 2015 wurde die neue EU-Richtlinie zum Thema Pauschalreisen verabschiedet. Diese muss bis 2018 in geltendes Recht umgesetzt werden.
Neue EU-Richtlinie verabschiedet
Die neue Richtlinie löst die bisher geltende Richtlinie aus dem Jahr 1990 ab und soll Pauschalreisenden deutlich mehr Rechte geben als dies bisher der Fall war. Neben den klassischen Pauschalreisen sind von der Richtlinie auch sogenannte „verbundene Reiseleistungen“ erfasst, die von Verbrauchern im Internet gebucht worden sind. “Click-Through”-Verkäufe, bei denen der Name, Zahlungsdaten und die E-Mail-Adresse des Reisenden von einem Erstunternehmer an einen anderen Unternehmer übermittelt werden und mit diesem spätestens 24 Stunden nach Buchungsbestätigung der ersten Reiseleistung ein Vertrag geschlossen wird, gelten jetzt ebenfalls als Pauschalreisen.
Neue Informationspflichten für Reiseveranstalter
Reiseveranstalter müssen Verbraucher nach den Bestimmungen der neuen Richtlinie in Zukunft detailliert darüber aufklären, dass sie eine Pauschalreise buchen und welche Rechte sie in diesem Zusammenhang haben und geltend machen können. Möchte ein Reiseveranstalter nachträglich eine Preiserhöhung von mehr als 8% verlangen, so haben Reisende das Recht, von der bereits gebuchten Pauschalreise zurückzutreten und bereits angefallene Kosten zurückzuverlangen.
Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht
Die neue EU-Richtlinie wurde am 25. November 2015 verabschiedet. Die Mitgliedstaaten der europäischen Union haben bis Juli 2018 Zeit, die Vorgaben der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen und ihr so Geltung zu verschaffen.