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Rechtsnews 06.08.2015 Christian Schebitz

Kindesunterhalt, BAföG und Co.: Neue Gesetze ab August

Der August bringt erneut zahlreiche Gesetzesänderungen mit sich und erneut sind Millionen von Menschen in Deutschland hiervon betroffen. In der folgenden Übersicht erklärt rechtsanwalt.com, was sich auch für Sie ab August ändern könnte:

Neuerungen bei Unterhaltszahlungen für Kinder

In Deutschland bestimmt die sogenannte Düsseldorfer Tabelle, wie viel Unterhalt getrennt lebende oder geschiedene Eltern an die gemeinsamen Kinder zu zahlen haben. Nachdem Ende Juli ein Gesetz verkündet worden war, das eine Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags mit sich brachte, folgte nun konsequenterweise auch eine Anpassung der Düsseldorfer Tabelle.

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Die Tabelle orientiert sich am Alter des Kindes und am Einkommen des Elternteils. Mit steigendem Kindesalter und steigendem Einkommen steigen auch die zu leistenden Unterhaltssätze. Die Neuauflage der Düsseldorfer Tabelle brachte eine Anhebung der Sätze um durchschnittlich 3,3%. Die nächste Anpassung der Düsseldorfer Tabelle wird voraussichtlich zum 1. Januar 2016 erfolgen, da dann gleichzeitig der steuerliche Freibetrag für Eltern auf dann 4608 € steigen wird.

BAföG für Masterstudenten

Ein großes Ärgernis für zahlreiche Studenten in Deutschland wurde am 1. August aus der Welt geräumt: Die Regelungen über den BAföG-Bezug in der Zeit zwischen dem Bachelor- und dem Masterstudium wurden erneuert. Nach alter Regelung endeten die BAföG-Zuweisungen mit dem Monat, in dem die letzte Prüfung des Bachelor-Studiums abgelegt wurde. Wer danach ein Masterstudium aufnahm, hatte zum Teil mehrere Monate ohne die Zuwendungen der staatlichen Bildungsförderung auskommen müssen und saß finanziell auf dem Trockenen; neue BAföG-Zahlungen gab es erst bei erfolgter Immatrikulation in den Masterstudiengang. Hierfür ist jedoch regelmäßig das Vorliegen eines Bachelor-Zeugnisses nötig –  und das kann mitunter sehr lange dauern. Seit August 2015 nun genügt für den weiteren Bezug von BAföG-Mitteln eine vorläufige Einschreibung in einen Masterstudiengang. Dies erleichtert vor allem denjenigen Studenten das Leben, die an der gleichen Universität weiterstudieren möchten. Für Studenten, die nach dem Bachelorabschluss die Universität wechseln, bringt die Neuregelung erst einmal noch keine Vorteile. Hier wird wahrscheinlich erst in einem Jahr Abhilfe geschaffen werden – für August 2016 ist eine Regelung geplant, die die Weiterzahlung von BAföG-Bezügen für bis zu zwei Monate nach dem Abschluss des Bachelors möglich machen soll.

IT-Sicherheitsgesetz verabschiedet

Mit dem am 25. Juli verabschiedeten IT-Sicherheitsgesetz verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die Sicherheit von Unternehmen im Internet sowie die den Schutz von Bürgern vor Cyberkriminalität zu verbessern. Insbesondere enthält das neue Gesetz einen Katalog an Mindestanforderungen, die die sogenannte kritische Infrastruktur (Energieversorgung, Verkehr, Gesundheitswesen, Banken, Versicherungen) schützen sollen. Sicherheitsvorfälle, die im Bereich der IT auftreten, sind von Unternehmen neuerdings den Behörden zu melden. Auch die Ermittlungsbefugnisse des Bundeskriminalamtes wurden mit der Verabschiedung des IT-Sicherheitsgesetzes ausgeweitet.

Neue Ausbildungsordnungen

Der kontinuierliche Wandel in der Berufswelt führte zum 1. August 2015 zur Neuausrichtung von insgesamt 17 Ausbildungsberufen. Betroffen sind die Berufe Automatenfachmann, Betonfertigteilbauer, Bogenmacher, Fachkraft für Lederherstellung und Gerbereitechnik, Geigenbauer, Gießereimechaniker, Holzmechaniker, Kerzenhersteller und Wachsbildner, Notarfachangestellter, Orthopädieschuhmacher, Patentanwaltsfachangestellter, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter, Rechtsanwaltsfachangestellter, Textil- und Modenäher, Textil- und Modeschneider, Werkfeuerwehrmann und Werksteinhersteller.   

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) plant auch für das nächste, im August 2016 beginnende Ausbildungsjahr Neuerungen in den Ausbildungsordnungen verschiedener Berufe. Ob und in welchem Umfang diese Neuregelungen dann in Kraft treten werden, ist jedoch noch nicht klar.

Welche Neuregelungen gibt es im EU-Erbrecht?

Am 17. August tritt die neue EU-Erbrechtsverordnung in Kraft (Verordnung EU Nr. 650/2012, EU-ErbVO). Hiervon betroffen sind zahlreiche Vorschriften zu Erbschaften, die sich über die Grenzen verschiedener EU-Mitgliedsstaaten erstrecken. Die neuen Reglungen gelten für alle Todesfälle, die sich nach dem 17. August 2015 ereignen. Die wichtigste Änderung ist, dass für den sich ereignenden Erbfall nun nicht mehr das Recht des Landes gilt, dessen Staatsbürger der Erblasser war, sondern das Erbrecht des Landes, in dem der Verstorbene zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Unter gewöhnlichem Aufenthalt ist in diesem Zusammenhang der Ort zu verstehen, an dem sich der Lebensmittelpunkt befand bzw. zu dem die stärksten beruflichen oder familiären Beziehungen bestanden. Nach wie vor haben Erblasser jedoch die Möglichkeit, in ihrem Testament eine Rechtswahl zu treffen.

KfW-Förderung neu geregelt

Zum 1. August 2015 wurden die Fördermöglichkeiten für Hauseigentümer in erheblichem Umfang ausgeweitet. Konnten bisher nur die Eigentümer von Häusern eine Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch nehmen, die den Bauantrag für ihr Haus bis zum 1. Januar 1995 gestellt hatten, gilt dies nun auch für Häuser, deren Bauantrag vor dem 1. Februar 2002 gestellt worden ist.

Außerdem wurde der Höchstbetrag für Förderungen von Sanierungsmaßnahmen nach dem KfW-Effizienzhausstandard von vormals 75.000 € auf nunmehr 100.000 € erhöht. Tilgungszuschüsse im Kreditprogramm der KfW wurden auf bis zu 27,5 Prozent des Darlehensbetrags erhöht.

Keine direkte Beschäftigung nach Wechsel aus dem öffentlichen Dienst

Bereits seit dem 25. Juli gilt eine Regelung, die Mitglieder der Bundesregierung verpflichtet, eine Beschäftigung im privaten Sektor zu melden, wenn sich hieraus Interessenskonflikte ergeben könnten. Die Meldepflicht gilt nach dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst für einen Zeitraum von 18 Monaten. Ebenso wie für Minister gilt die Neuregelung für parlamentarische Staatssekretäre.

Die neue Regelung, die auf einer Abänderung des Bundesministergesetzes (BminG) und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre (ParlStG) beruht, ermöglicht es, den entsprechenden Personen eine Beschäftigung zu untersagen, wenn aus dem neuen Beschäftigungsverhältnis eine Beeinträchtigung öffentlicher Interessen zu erwarten ist. Die Untersagung einer Beschäftigung soll in der Regel ein Jahr nicht überschreiten, in Ausnahmefällen ist eine Ausweitung der Untersagung auf 18 Monate aber möglich. Aus dem öffentlichen Dienst ausscheidende Regierungsmitglieder haben für die Dauer ihrer Wartezeit Anspruch auf Übergangsgeld.

Neuregelungen beim Mindestlohn

Seit dem 1. Januar 2015 hatte eine gesetzliche Regelung gegolten, die die genaue Aufzeichnung der Arbeitszeiten von Arbeitnehmern forderte, die monatlich bis zu 2958 € verdienen. Diese Vorschrift wurde nun abgeschafft und durch eine vereinfachte Regelung ersetzt, die die Aufzeichnung der Arbeitszeiten nur noch für Arbeitnehmer fordert, die bis zu 2000 € monatlich verdienen.

Auch branchenspezifisch bringt der August beim Mindestlohn Neuerungen. So gelten seit dem ersten des Monats für alle Beschäftigten von Geld- und Wertdiensten in Deutschland verbindliche Mindestlohnregelungen. Je nach Region unterscheiden sich die Entgeltuntergrenzen für Beschäftigte in Geld- und Wertdiensten zwar, sie liegen j
edoch in ganz Deutschland über den gesetzlich verbindlich festgelegten 8,50 €. Ab August müssen zudem alle Friseure in Deutschland mindestens 8,50€ pro Stunde verdienen – bisher noch geltende Übergangsregelungen fallen seit August weg.

Straftaten in Zusammenhang mit Rechtsextremismus werden stärker untersucht 

Ein neues, seit dem 1. August geltendes Gesetz sieht vor, dass bei Straftaten mit vermutlich rechtsextremem Hintergrund früher der Generalbundesanwalt in die Ermittlungen eingeschaltet werden soll. Das Gesetz ist eine Reaktion des Gesetzgebers auf die Kompetenzstreitigkeiten zwischen verschiedenen Landespolizeistellen im Zusammenhang mit den sogenannten Dönermorden.

Das Gesetz nimmt Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses auf und schreibt außerdem vor, dass die Staatsanwaltschaft prüfen muss, ob bei einer Straftat ein rechtsextremer Hintergrund vorliegt. Ist dies der Fall, so muss sich die nach der Maßgabe des neuen Gesetzes in der Strafzumessung niederschlagen.

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