Egal, ob es aus Bequemlichkeit oder Modebewusstsein ist. Flip-Flops sind am Steuer nicht immer eine gute Idee. Gerade im Sommer kann es angenehm sein ohne Socken und Schuhe unterwegs zu sein. Ab ins Schwimmbad und vor dem Fahren schon die Badelatschen anziehen. Aber ist das überhaupt erlaubt? Und was passiert, wenn man einen Unfall baut und Flip-Flops an hatte?
Gesetzliche Vorschriften?
Gibt es überhaupt gesetzliche Vorschriften, die vorschreiben, welches Schuhwerk getragen werden muss? Es gibt weder in Deutschland, noch in den meisten europäischen Ländern genaue Vorschriften, welcher Schuh beim Autofahren erlaubt oder verboten ist. Es kann jedoch aus haftungs- und versicherungsrechtlicher Sicht zu Problemen kommen, falls Sie Flip-Flops oder andere lockere sitzende Schuhe tragen.
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Probleme können gerade bei Unfällen entstehen. Sind Sie in einen Unfall verwickelt, obwohl Sie es nicht einmal Schuld waren, können trotzdem haftungsrechtliche Probleme auf Sie zu kommen. Es stellt sich immer die Frage, ob der Unfall auch mit den richtigen Schuhen der Unfall noch hätte verhindert werden können.
Weiterhin kann nicht ausgeschlossen werden, dass Ihre Vollkaskoversicherung nach einem Unfall mit ungeeignetem Schuhwerk die Leistung bezüglich des Schadens am eigenen Fahrzeug wegen grober Fahrlässigkeit mindert oder ganz verweigert. Es wird grob fahrlässig gehandelt, wenn ein Schaden durch einfache und naheliegende Verhaltensweisen hätte verhindert werden können und diese außer Acht gelassen wurden. Das heißt, der Versicherte verletzt die erforderliche Sorgfalt nach allen Umständen in ungewöhnlich hohem Maße.
Aber welche Schuhe sind überhaupt geeignet?
Zwar gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, trotzdem stellt sich nun die Frage: Welche Schuhe sind überhaupt geeignet? Sie sollten Schuhe tragen, die Ihnen Halt und Sicherheit beim Autofahren geben. Einerseits sollten die Schuhe nicht von den Pedalen abrutschen. Weiterhin sollten die Schuhe nicht zu breit sein, damit man nicht unbeabsichtigt zwei Pedale auf einmal betätigt. Zu guter letzt müssen die Schuhe einen guten Kraftschluss zwischen Fuß und Pedalen herstellen.
Barfuß Auto fahren?
Der Gesetzgeber hat auch hier keine gesetzlichen Regelungen verfasst, sodass es nicht verboten ist, barfuß Auto zu fahren. Jedoch ist es zwingend erforderlich, dass Sie die Kontrolle über das Auto und ihre Fahrt haben! Sie müssen bei Gefahr immer angemessen reagieren können. Sollte es trotzdem Mal zu einem gerichtlichen Verfahren kommen und Sie müssen geltend machen, dass Sie die Kontrolle bei der Fahrt hatten – trotz des barfuß Fahrens – könnte dies schwierig werden!
Flip-Flops im Ausland?
Gerade im Urlaub könnte es noch reizender und angenehmer sein mit den Flip-Flops ins Auto zu steigen und Strände zu erkunden. In den meisten europäischen Ländern gibt es ähnlich wie in Deutschland keine gesetzlichen Regelungen. Daher gibt es kein Verbot für High Heels, Gummistiefel oder Flip-Flops am Steuer. Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Kontrolle über das Fahrzeug gewährleistet sein muss.
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Quelle:
https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/autofahren-flipflops/
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