Menschen mit Prothesen brauchen diese nicht nur im Alltag, sondern viele tragen sie auch beim Baden. Kommt die gesetzliche Krankenkasse dafür auf? Das LSG musste darüber urteilen.
Klägerin verlangt Kostenerstattung der Krankenkasse für spezielle Badeprothese
Generell kommt sie dafür auf, da eine Badeprothese beim Schwimmen erforderlich ist. Die Klägerin bekam eine solche Prothese auch bewilligt – eine in herkömmlicher Bauweise mit Weichwandschaft. Im Alltag außerhalb des Wassers trägt sie aber eine Prothese mit Silikonlinertechnik. Eine solche wollte sie auch für das Baden und Schwimmen.
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LSG spricht Krankenkasse Recht zu
Das LSG lehnte ihre Forderung aus Gründen der Wirtschaftlichkeit ab. Die teurere Prothese sei nur in geringem Maße besser. Stehe man länger im Wasser seien hier zwar Vorteile zu sehen, jedoch rechtfertige das nicht die Zahlung der Krankenkasse. Die müsse nämlich nur „eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Hilfsmittelversorgung“ gewährleisten. Die gute Nachricht: Die Krankenkasse zahlt auch, wenn die Klägerin sich trotzdem die teurere Prothese anschaffen will bis zu dem Betrag, den sie auch für die herkömmliche Prothese gezahlt hätte. Entscheidet sich die Klägerin für diese Variante, müsste sie zwar die Mehrkosten tragen, käme so aber durch einen Kompromiss zu der bevorzugten Badeprothese.
- Quelle: Pressemitteilung des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 11. April 2012, Az.: L 5 KR 75/10
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