Rechtsnews 05.04.2016 Theresa Smit

Kurios: Seniorin zerreißt 18.500 Euro aus Angst vor Einbrechern

Bisweilen treib die Angst Menschen zu seltsamen Taten: So
hat eine Seniorin aus Angst vor Einbrechern mehrere 500-Euro-Scheine zerrissen
und im Gefrierfach versteckt. Nun hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof
entschieden, dass ihr das Geld ersetzt wird.

In welchen Fällen ersetzt
die Deutsche Bundesbank kaputte Banknoten?

Die 89-jährige demenzkranke Frau lebte offenbar in ständiger
Angst vor Einbrechern, die ihr ihre Ersparnisse rauben könnten. Aus diesem
Grund zerriss sie insgesamt siebenunddreißig 500-Euro-Banknoten in kleine
Schnipsel, um diese in einem Gefrierbeutel im Eisfach verstecken zu können. Als
ihre für die Betreuung zuständige Enkelin davon erfuhr, wandte sie sich an die
Deutsche Bundesbank, um die insgesamt 18.500 € ersetzen zu lassen. Die Bank
erstattet zerstörte Banknoten jedoch nicht bei vorsätzlicher Zerstörung.
Außerdem müssen im Regelfall mehr als fünfzig Prozent des Geldscheins erhalten
sein, um eine eindeutige Zuordnung zu ermöglichen.

Zerstörte Banknoten
werden bei Unzurechnungsfähigkeit ersetzt

Daraufhin wurde der Fall vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof
(VGH) verhandelt. Der Anwalt der Seniorin führte an, dass die Tat durch die
starke Demenz ausgelöst worden und die Frau somit unzurechnungsfähig gewesen
sei. Demgegenüber betonten die Vertreter der Bundesbank die besondere Bedeutung
der Verhandlung. So gäbe es kein finanzielles Interesse, sondern ginge darum, das
zukünftige Vorgehen in ähnlichen Fällen zu klären. Wenn eine
Unzurechnungsfähigkeit bei der Zerstörung der Banknoten zu der Erstattung des
Betrags führt, müsste diese Regel auch gelten, wenn Geld von Betrunkenen
zerstört werde. Die Richter entschieden letztlich, dass die Bundesbank die Summe
von 18.500 € erstatten müsse, da das Verhalten der Frau nicht dem eines geistig
gesunden Menschen entspreche. Eine Revision ist nicht möglich. Es bleibt
abzuwarten, welchen Einfluss die Entscheidung auf die künftige Arbeitsweise der
Bundesbank hat

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Quellen:

Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH), Urteil vom
23.03.2016, Az.: 6 A 682/15

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/bundesbank-muss-verwirrter-seniorin-18-500-euro-erstatten-a-1084107.html

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