Kontext und Bedeutung für Betroffene
Arbeitgeber-Bewertungsportale wie kununu spielen für Unternehmen bei der Personalgewinnung eine erhebliche Rolle. Negative Bewertungen können sich unmittelbar auf den Ruf eines Arbeitgebers und damit auf die Fähigkeit auswirken, neue Mitarbeitende zu gewinnen. Umso wichtiger ist die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Unternehmen gegen anonyme Bewertungen vorgehen kann, wenn es Zweifel an deren Echtheit hat. Das OLG Hamburg hat nun in einem Verfahren gegen die Plattform kununu entschieden, dass diese eine konkrete Bewertung löschen muss, weil sie nicht ausreichend nachgewiesen hat, dass tatsächlich ein Beschäftigungsverhältnis der bewertenden Person vorlag. Die Entscheidung betrifft nicht nur kununu, sondern strahlt auf sämtliche Bewertungsportale aus, die anonyme Nutzerbeiträge veröffentlichen.
Rechtlicher Hintergrund
Bewertungsportale haften grundsätzlich nicht wie ein unmittelbarer Verfasser für die von Nutzern eingestellten Inhalte. Sie können jedoch als sogenannte mittelbare Störerin in Anspruch genommen werden, wenn sie ihren Prüfpflichten nicht nachkommen. Wird eine konkrete Bewertung durch das betroffene Unternehmen gerügt und wird geltend gemacht, es habe keinen tatsächlichen geschäftlichen Kontakt zu der bewertenden Person gegeben, muss die Plattform prüfen, ob diese Behauptung zutrifft. Gelingt der Plattform dieser Nachweis nicht in einer Weise, die dem betroffenen Unternehmen eine eigene Überprüfung ermöglicht, haftet sie für die Verbreitung der rechtswidrigen Bewertung.
Die wichtigsten Vorschriften
Maßgeblich sind die allgemeinen Grundsätze der Störerhaftung im Persönlichkeits- und Äußerungsrecht sowie die Anforderungen an den Schutz des Unternehmenspersönlichkeitsrechts. Zentrale Bedeutung hat dabei das sogenannte Prüfverfahren, das die Rechtsprechung für Bewertungsportale entwickelt hat: Wird eine Bewertung beanstandet, muss der Portalbetreiber vom Bewertenden Nachweise über den behaupteten Kontakt anfordern und diese so an das betroffene Unternehmen weiterleiten, dass es die Angaben eigenständig überprüfen kann. Datenschutzrechtliche Erwägungen können dem nach Auffassung des Gerichts nicht generell entgegengehalten werden, wenn im Einzelfall keine ausreichende Individualisierung möglich ist.
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Aktuelle Entwicklung
Nach einer viel beachteten Eilentscheidung aus dem Februar 2024, in der das OLG Hamburg kununu zur Aufhebung der Anonymität einer bewertenden Person bei konkreten Zweifeln verpflichtet hatte, ist nun auch die Hauptsacheentscheidung rechtskräftig geworden. Nachdem kununu vor dem Amtsgericht Hamburg im Wege eines Versäumnisurteils und anschließend auch vor dem Landgericht Hamburg unterlegen war, hat das OLG Hamburg der Plattform in einem Hinweisbeschluss mitgeteilt, ihre Berufung habe keine Aussicht auf Erfolg. Daraufhin hat kununu das Rechtsmittel zurückgenommen, sodass das Urteil des Landgerichts Hamburg rechtskräftig geworden ist. kununu muss die streitige Ein-Sterne-Bewertung löschen und dafür Sorge tragen, dass sie nicht erneut veröffentlicht wird.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Plattform das klagende Unternehmen nicht in die Lage versetzt habe, selbst zu überprüfen, ob tatsächlich ein geschäftlicher Kontakt zu der bewertenden Person bestand. Die von kununu vorgelegten Dokumente, darunter Arbeitszeugnisse und Abrechnungsnachweise, waren nach Auffassung des Senats so weitgehend geschwärzt, dass sich daraus lediglich ergab, dass die Unterlagen von einer möglicherweise ehemals beschäftigten Person stammen könnten. Eine tatsächliche Zuordnung zu der konkreten bewertenden Person war damit nicht möglich. Das Gericht wies zudem darauf hin, dass auch andere Personen mit Zugriff auf solche Dokumente oder Kenntnis über deren Gestaltung diese hätten erstellen oder verwenden können.
Praktische Einordnung
Trotz der medialen Aufmerksamkeit, die die ursprüngliche Eilentscheidung unter dem Schlagwort einer generellen Klarnamenpflicht erhalten hatte, bestätigt die nun rechtskräftige Entscheidung keine pauschale Verpflichtung zur Offenlegung von Klarnamen. Vielmehr bleibt es bei der bisherigen Linie des OLG Hamburg: Die Plattform muss dem betroffenen Unternehmen ausreichende Informationen zur Verfügung stellen, um selbst überprüfen zu können, ob ein realer geschäftlicher Kontakt bestand. Gelingt dies nicht in nachvollziehbarer Weise, haftet die Plattform für die Verbreitung der Bewertung, ohne dass es einer förmlichen Namensnennung bedarf. In der Praxis bedeutet dies für Portale wie kununu einen erheblichen Aufwand bei der Prüfung eingehender Beanstandungen.
Was bedeutet das für Sie?
Für Unternehmen, die von negativen anonymen Bewertungen betroffen sind, eröffnet die Entscheidung eine klare Handlungsoption: Wird eine Bewertung beanstandet und bestreitet das Unternehmen einen tatsächlichen Kontakt zu der bewertenden Person, trägt die Plattform die Darlegungslast dafür, dass ein solcher Kontakt bestand. Gelingt ihr dies nicht in überprüfbarer Form, kann das Unternehmen die Löschung der Bewertung verlangen. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Bewertungen abgeben möchten, bedeutet dies umgekehrt, dass Plattformen im Streitfall Nachweise über den Beschäftigungskontakt einholen können, ohne dass zwingend der Klarname offengelegt werden muss, sofern eine ausreichende Individualisierung auf andere Weise gelingt.
Tabelle: Übersicht
| Aspekt | Inhalt |
|---|---|
| Betroffene Plattform | kununu (New Work SE) |
| Streitgegenstand | Löschung einer Ein-Sterne-Bewertung |
| Rechtlicher Maßstab | Mittelbare Störerhaftung des Portalbetreibers |
| Ergebnis | Löschungspflicht, keine generelle Klarnamenpflicht |
| Verfahrensstand | Rechtskräftig nach Rücknahme der Berufung |
Fazit
Die Entscheidung des OLG Hamburg stärkt die Position von Unternehmen gegenüber Bewertungsportalen, ohne dabei die Anonymität von Bewertenden grundsätzlich aufzuheben. Entscheidend bleibt, dass Plattformen im Streitfall nachvollziehbare und überprüfbare Nachweise über einen tatsächlichen geschäftlichen Kontakt vorlegen müssen. Für Portale wie kununu dürfte dies bedeuten, ihre internen Prüfprozesse bei Beanstandungen künftig sorgfältiger zu gestalten.
Hinweis: Dieser Artikel und das Symbolbild wurden mit Hilfe von KI erstellt.
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Quellen und weiterführende Links
beck-aktuell: kununu akzeptiert Urteil
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