Unter der Befehlsgewalt des Angeklagten soll dieser in der Al-Khatib-Haftanstalt in der syrischen Hauptstadt Damaskus im Zeitraum von April 2011 und September 2012 mindestens 4000 Häftlinge mit Schlägen, Tritten und Elektroschocks gefoltert worden sein. Dabei starben auch viele Menschen.
Dabei entsprach das Urteil weitgehend der Forderungen der Bundesanwaltschaft. Die Bundesanwaltschaft vertrat die Anklage in dem weltweit mit Aufmerksamkeit verfolgten Prozesses. Die Verteidigung forderte jedoch Freispruch. Die Verteidigung, die im Prozess einen Freispruch gefordert hatte, will nun beim Bundesgerichtshof in Revision gehen. Der Angeklagte bezeichnete sich als unschuldig. Er habe nicht gefoltert und auch keinen einzigen Befehl dazu erteilt. Im Gegenteil, er habe auch Freilassungen gefangener Demonstranten des Arabischen Frühlings veranlasst.
Gründe für die Verurteilung
Nach Ansicht des Gerichts haben die Misshandlungen dazu gedient, Geständnisse zu erzwingen und Informationen zu erlangen. Die Bundesanwaltschaft ist der Überzeugung, dass Anwar R. als militärischer Befehlshaber die Vernehmungsbeamten und Gefängniswärter zum Dienst in dem berüchtigten Gefängnis eingeteilt und ihre Arbeitsabläufe bestimmt hat. Weiterhin habe er auch über das Ausmaß der Folterungen Bescheid gewusst. Die Misshandlungen hätten dazu gedient, Geständnisse zu erzwingen und Informationen zu erlangen, betonte die Behörde dabei.
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