Der Bundesgerichtshof (kurz: BGH) musste im folgenden Fall darüber entscheiden, ob es zulässig ist, zu einem laufenden Gerichtsverfahren zu berichten. Es handelte sich genauer gesagt um ein Strafverfahren. Es ging um einen Fernsehmoderator und Journalisten, der vor Gericht stand, weil ihm Vergewaltigung vorgeworfen worden war. Bild Online berichtete über das laufende Verfahren, wogegen er aber vorging. Mittlerweile wurde er freigesprochen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
BGH: Über laufende Verfahren kann unter Umständen berichtet werden
Der Bundesgerichtshof entschied, dass durch diese Art der Berichterstattung, die den Moderator stigmatisierten, eine Rechtswidrigkeit gegeben sei, da die Unschuldsvermutung gilt. Es ging um private Neigungen des Journalisten. Allerdings bezieht sich das auf eine bestimmte Veröffentlichung im Juni 2010. Eine Berichterstattung ist allerdings erlaubt, auch wenn das Verfahren noch läuft. Ein Unterlassungsantrag zeigte also keine Wirkung, da die Hauptverhandlung öffentlich war und eine Berichterstattung daher möglich.
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