Rechtsnews 07.05.2016 Theresa Smit

Keine Familienzusammenführung für arbeitslose Ausländer

Zahlreiche Migranten reisen allein in die Europäische Union
(EU)
, um sich einen ersten Überblick zu schaffen. Die Familien werden meist im
Zuge einer Familienzusammenführung erst später nachgeholt. Doch darf jeder
Eingereiste einfach seine Verwandten mitbringen?

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Ein Angehöriger eines Nicht-EU-Staates lebte in Spanien und
verfügte über eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung. Er hatte sich etwas
eingelebt und wollte seine Ehefrau ebenfalls in das Land holen. Die spanischen
Behörden verweigerten den Familiennachzug jedoch. Als Begründung wurde
angegeben, dass der Mann keine Einkünfte vorweisen könnte, die für den
Familienunterhalt ausreichen würden. Nach spanischem Recht müssten diese noch ein
Jahr nach der Antragstellung bestehen bleiben, sodass die Familie aller
Wahrscheinlichkeit nach auch in weiterer Zukunft über die nötigen Einkünfte
verfügt. Da dies im Fall des Antragstellers nicht gewährleistet werden konnte, wurden
auch sein Widerspruch und eine weitere Klage abgewiesen.

Was ist die
Familienzusammenführungsrichtlinie?

Im Zuge einer weiteren Berufung wendete sich das zuständige
spanische Oberlandesgericht an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH).
Es ging um die Frage, ob das Vorgehen der spanischen Gerichte mit der europäischen
Familienzusammenführungsrichtlinie vereinbar ist. Außerdem sollte geklärt
werden, ob der Nachweis über das ausreichend hohe Einkommen nur zum Zeitpunkt
der Antragsstellung oder auch darüber hinaus erbracht werden muss. Die Familienzusammenführungsrichtlinie
dient der Förderung der Zusammenführung von Familienangehörigen, die keine
EU-Bürger sind. Die Zusammenführung kann durch einen Antrag bei den Behörden im
zuständigen Land erfolgen. Die Ehegatten der Antragssteller dürfen jedoch nur
unter bestimmten Bedingungen einreisen: Dazu gehören neben dem Nachweis einer Wohnung
und einer Krankenversicherung auch ein festes und regelmäßiges Einkommen. So
soll gewährleistet werden, dass der Lebensunterhalt der Familie auch ohne
Sozialleistungen bestritten werden kann. Sind diese Bedingungen nicht gegeben,
kann der Antrag abgelehnt werden.

Gibt es bald auch eine
Reform der Familienzusammenführung in Deutschland?

Der Europäische Gerichtshof entschied, dass die spanischen
Vorschriften mit der Familienzusammenführungsrichtlinie vereinbar sind. Darin sei
zwar nicht eindeutig bestimmt, dass die nötigen Einkünfte über den Zeitpunkt der Antragsstellung
sicherzustellen wären. Dennoch werde ein solches Vorgehen auch nicht ausgeschlossen, da
es eine Möglichkeit darstelle, die Regelmäßigkeit der Einkünfte zu überprüfen.
Außerdem sei die Zusammenführung ohnehin nur für Nicht-EU-Bürger bestimmt, die
über ein längeres Aufenthaltsrecht verfügen. So wäre es im Interesse aller
Beteiligten, sicherzustellen, dass auch nach der Zusammenführung der Familie
keine Abhängigkeit von Sozialhilfe bestehe. Der Gerichtshof entschied, dass der
in der spanischen Richtlinie genannte Zeitraum von einem Jahr, in dem das
Einkommen sichergestellt werden muss, verhältnismäßig ist. Das letzte halbe
Jahr vor der Antragsstellung könne dabei als Grundlage für die Berechnung
dienen. Das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union hat bis jetzt nur
Einfluss auf das Vorgehen der spanischen Behörden. Dennoch könnte es auf dessen
Grundlage auch demnächst in Deutschland zu einer Verschärfung des
Familienzusammenführungsrechts kommen, bei dem das regelmäßige Einkommen auch
über die Antragsstellung hinaus nachgewiesen werden muss.

Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom
21.04.2016, Az.: C-558/14

 

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