Im zugrundeliegenden Fall ging es um die Verurteilung von insgesamt fünf Angeklagten durch das Landgericht Kiel, die wegen Totschlags mehrere Jahre lang Jugend- bzw. Freiheitsstrafen verbüßen sollten. Bei ihrer Tat töteten die fünf Männer gemeinschaftlich und möglicherweise spontan einen Mann, welcher ein Liebesverhältnis mit der Frau unterhielt, die bereits mit einem der Angeklagten nach islamischem Recht verheiratet war.
Urteil ist rechtskräftig
Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst Revision eingelegt, um die Verurteilung der Angeklagten wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen (man hat in diesem Zusammenhang von Ehrenmord gesprochen) zu erzielen. Diese Revision zog sie allerdings wieder zurück. Der Bundesgerichtshof hat die Rechtsmittel eines Nebenklägers sowie die von vier der Angeklagten als unbegründet verworfen. Somit ist das vom Landgericht gefällte Urteil rechtmäßig.
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Mord aus Ehre: Kein Totschlag wegen niedriger Beweggründe erhalten
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- Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 20. November 2012; AZ: 5 StR 473/12
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