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Rechtsnews 03.12.2020 Christian Schebitz

Käpt´n Iglo verliert vor Gericht

Der Tiefkühlprodukt-Hersteller Iglo ist eine der bekanntesten Marken in Deutschland. Dazu gehört auch die beliebte Figur „Käpt´n Iglo“, die mit ihrem Seemann-Look für die Marke wirbt. Iglo selbst gibt an, dass das Unternehmen und speziell die Werbefigur Käpt´n Iglo bei den Deutschen eine Bekanntheit von über 80 Prozent aufweist. Damit ist er eine der bekanntesten Werbefiguren in ganz Deutschland. Doch genau um die Figur des alten Seemanns gab es nun Streit.

Worum geht es?

Der Fischproduktehersteller Appel Feinkost, einer der größten Konkurrenten von Iglo, setze in der Vergangenheit ebenfalls auf eine Werbefigur. Diese trägt, wie Käpt´n Iglo, einen Bart sowie eine Seemannsmütze und weist ebenfalls einen wettergegerbten Look auf. Iglo warf dem Cuxhavener Unternehmen deshalb vor, die Figur Käpt´n Iglo zu kopieren. Damit soll Appel Feinkost die Bekanntheit der Werbefigur ausgenutzt und Käufer in die Irre geführt haben. Die Position, „dass es sich nicht um eine Nachahmung unter Ausnutzung der Bekanntheit und des Markterfolgs der Werbefigur und -konzeption des ‚Käpt‘n Iglo‘ handelt“ kann Iglo in einer öffentlichen Stellungnahme nicht nachvollziehen oder akzeptieren.

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Der Fall geht vor Gericht

Obwohl sowohl Iglo (Hamburg), als auch Appel Feinkost (Cuxhaven) an der Nordseeküste beheimatet sind, kam der Fall vor das Landgericht München. Der Versuch der beiden Parteien, den Konflikt außergerichtlich zu lösen, scheiterte zuvor.
Heute gab das Landgericht München nun seine Entscheidung bekannt. Die Richter folgten dem Vorwurf von Iglo nicht. Sie sehen in der Werbefigur von Appel Feinkost keinen Seemann, sondern einen „gut situierten Herr in einem eleganten Dreiteiler“. Anders als Käpt´n Iglo trägt die Werbefigur von Appel Feinkost keinen blauen Anzug und keinen weißen Rollkragenpullover, sondern eine karierte Weste und einen Seidenschal. Auch die Mütze weise Unterschiede auf. Dem folgend sei weder eine Verwechslung noch eine Irreführung der Käufer tiefgekühlter Produkte zu befürchten. Laut Gerichtsurteil hat Iglo auch kein Exklusivrecht für die maritim-anmutende Kulisse. Diese dürfe durchaus auch von Konkurrenten für Werbung genutzt werden. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Das Hamburger Unternehmen Iglo kann Berufung einlegen. Die nächste Instanz, die über ein Urteil entscheiden müsste, wäre dann das Oberlandesgericht München.

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