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Rechtsnews 13.12.2011 Simon Wolpert

Ingo von Münch über den geplanten Rundfunkbeitrag (GEZ)

Ingo Münch, ehemaliger Kultur- und Wirtschaftssenator des Landes Hamburg bezeichnete in einem Beitrag für das Magazin FOCUS den geplanten Rundfunkbeitrag als verfassungswidrig. Gleichzeitig appellierte er an die Landtagsabgeordneten in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, dem fünfzehnten Rundfunkänderungsvertrag nicht zuzustimmen.

Rundfunkgebühr wird zu Rundfunkbeitrag

Durch die Reform wird die monatliche Rundfunkgebühr zum sog. Rundfunkbeitrag, der pauschal pro Wohnung erhoben wird. Dabei spielt es keine Rolle mehr, wie viele und welche Empfangsgeräte sich in der Wohnung befinden. Von Münch bezeichnet dies als unverständlichen Eingriff in die Freiheitssphäre des Bürgers. Laut dem Verfassungs- und Völkerrechtler gibt es viele Menschen, die gerne Radio hörten, aber wegen kleiner Kinder keinen Fernseher besäßen. Ein unzulässiger Eingriff in das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) bestehe, da der geplante Rundfunkbeitrag diese Menschen zwinge, Fernsehen und Radio zu finanzieren. So argumentierte von Münch im FOCUS. Von Münch appelliert nun an die Parlamente und will diese daran erinnern, dass sie Vertreter des Volkes und nicht der Rundfunkanstalten sind. Quelle:

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