In diesem Fall ging es um eine fehlerhafte ärztliche Behandlung und das deshalb zugesprochene Schmerzensgeld.
Die Klägerin erlitt nach einer Operation eine Nachblutung. Auch eine Unterversorgung mit Sauerstoff und ein dadurch ausgelöster Hirnschaden gingen damit einher.
OLG Hamm prüft Forderung
Das Oberlandesgericht Hamm hat die geltend gemachte Schadensersatzforderung in zweiter Instanz zu prüfen. Der Senatstermin dient der Erörterung dieses komplexen Themas. Dies soll auf das weitere Berufungsverfahren vorbereiten.
Ihr gutes Recht – jetzt mit KI klären lassen.
- Quelle: Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Hamm vom 20. November 2013, Az.: 26 U 158/12
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