Halloween benennt die Volksbräuche am Abend und in der Nacht vor dem Hochfest Allerheiligen, vom 31. Oktober auf den 1. November. Dieses Brauchtum war ursprünglich vor allem im katholischen Irland verbreitet. Aber mittlerweile wird nicht mehr auf dieses Brauchtum zurückgeblickt, sondern es finden Partys statt oder die Jugendlichen ziehen durch die Straßen. Was ist aber dabei erlaubt und was nicht? Das erfahren Sie hier!
Harmlose Streiche
Im Grundsatz gilt, das harmlose Streiche kein Problem sind. Kommen dabei weder Menschen noch Dinge zu Schaden ist alles gut. Streicht ein Kind oder Jugendlicher etwas Zahnpasta auf die Türklinke, ist auch dies noch nichts strafbares. Die Paste kann ohne Probleme wieder mit einem Lappen entfernt werden.
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Halloween 2023: Was erlaubt ist und was nicht erhalten
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Sollte jedoch jemand auf Schmierseife auf einer Treppe ausrutschen und sich verletzen, könnten zivilrechtliche Ansprüche entstehen. Im schlimmsten Fall drohen strafrechtliche Folgen.
Wie sieht es aber mit dem berühmt berüchtigten “Auto in Toilettenpapier” aus? Auch dies ist an sich harmlos. Wird dabei aber der Lack beschädigt, kommt der Straftatbestand der Sachbeschädigung in Betracht. Sollten sie auf die (sehr schlechte) Idee kommen und ein Haus mit Eiern bewerfen, kommen auch hier zivilrechtliche Ansprüche in Betracht und es können ebenfalls strafrechtliche Tatbestände erfüllt sein.
Dann könnte nämlich der Straftatbestand der Sachbeschädigung erfüllt sein. Was droht dann? Gemäß den Vorgaben im StGB sind nach §303 StGB eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren möglich. Schutzgut der Sachbeschädigung laut StGB ist die körperliche Unversehrtheit bzw. der bestimmungsgemäße Gebrauch einer Sache sowie die Aufrechterhaltung des Gestaltungswillens des Eigentümers entgegen widerrechtliche Zustandsveränderungen.