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Rechtsnews 04.08.2016 Raphaela Nicola

Haben Attentäter Recht auf islamisches Begräbnis?

Sie haben für Angst und Schrecken gesorgt und haben Menschen verletzt. Die islamischen Attentäter von Würzburg und Ansbach sind tot. Jetzt ist zu klären, ob ihnen ein menschenwürdiges Begräbnis zusteht. 

Wie und wo sollen islamistische Attentäter beigesetzt werden? 

Die Leichen der Attentäter von Würzburg und Ansbach wurden bisher von den Behörden nicht freigegeben. Bald ist es jedoch soweit. Ein Problem, welches sich dann den Behörden stellt: Wie und wo sollen islamistische Attentäter beigesetzt werden? Mohamed Abu El Qomsan, Bayern-Beauftragter des Zentralrats der Muslime, sagte, dass derzeit noch unklar sei, wie sich die muslimischen Gemeinden verhalten würden. Es habe einen solchen Fall in Bayern bisher noch nicht gegeben. Er halte es für möglich, dass den beiden jungen Männern eine Beerdigung auf einem islamischen Friedhof verwehrt werden könnte. Abu El Qomsan ist überzeugt, dass es bei den Vorständen sicherlich eine große Diskussion darüber geben werde, sollte an islamische Gemeinden die Bitte herangetragen werden, einen Selbstmordattentäter zu beerdigen. Außerdem sei er selbst der Auffassung, dass Attentätern sowohl ein Begräbnis auf einem islamischen Friedhof als auch eine islamische Zeremonie verweigert werden sollte. Den Angehörigen bleibe in solchen Fällen nur die Möglichkeit, den Toten auf einem öffentlichen Friedhof beizusetzen. 

„Ich würde geistigen Beistand nicht verweigern“

Anderer Ansicht ist Ahmad Al-Khalifa, Imam des Islamischen Zentrums München. Er sagte gegenüber der „Welt“: „Beide Menschen haben eine große Sünde begangen. Aber ich werde nicht über sie richten.“ Vor allem den Familien gegenüber Beistand zu leisten, sieht der Imam als Pflicht der islamischen Gemeinde an. Wenn ihn die Familien dieser beiden jungen Männer um geistigen Beistand während der Beerdigung bitten würden, würde er diesen nicht verweigern. „Man darf in der Trauer über die beiden Taten nicht vergessen, dass auch diese Familien einen Sohn verloren haben“, sagt er. Ein 17-jähriger Flüchtling hatte vor zwei Wochen in einem Regionalzug bei Würzburg mehrere Menschen mit einer Axt schwer verletzt. Dieser war anschließend von der Polizei erschossen worden. Vor einer Woche hatte ein 27 Jahre alter Syrer in der Nähe eines Musikfestes in Ansbach eine Bombe gezündet und war dabei ums Leben gekommen. Bei dem Anschlag wurden 15 Menschen verletzt. Es sei zunächst noch unklar, wann es in den beiden Fällen zu einer Bestattung kommen könnte. 

Wer übernimmt die Kosten für die Bestattungen?

Was mit den sterblichen Überresten des 17 Jahre alten Flüchtlings geschehen könnte, sobald diese freigegeben sind, müsse derzeit geklärt werden. Nach Ansicht einer Behördensprecherin seien dann die Fragen zu klären, wo und nach welchen Kriterien er bestattet werde und wer die Kosten dafür übernehme. Es gebe möglicherweise auch eine Familie, die den Leichnam in das Heimatland des Jugendlichen zurückholen wolle. Voraussichtlich müsse sich das Landratsamt darum kümmern, sollte dies nicht der Fall sein. Der leitende Würzburger Oberstaatsanwalt, Bardo Backert, sagte in der vergangenen Woche, dass sich zwei mutmaßliche Angehörige des Würzburger Attentäters bei der deutschen Botschaft in Kabul gemeldet hatten. Diese haben eine Überführung der Leiche nach Afghanistan beantragt. Zunächst galt der 17-Jährige als Afghane. An seiner Nationalität wurden später jedoch Zweifel laut. Eine Sprecherin der Stadt konnte zum Fall des Bombenattentäters von Ansbach zunächst nichts zu Überlegungen hinsichtlich einer Bestattung sagen.

Quellen:
http://www.welt.de/regionales/bayern/article157449170/Haben-Attentaeter-Recht-auf-islamisches-Begraebnis.html
http://www.derwesten.de/politik/islam-begraebnis-fuer-attentaeter-zweifelhaft-id12060177.html

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