In acht deutschen Bundesländern werden KFZ-Kennzeichen elektronisch erfasst, sieben verstoßen dabei gegen die Verfassung. Ein vom ADAC Automobilclub in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten gibt Kritikern der automatisierten Kennzeichenerfassung Recht. Prof. Alexander Roßnagel von der Universität Kassel untersuchte die polizeilichen Kontrollverfahren in Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. In Brandenburg ist dem Gutachten zu Folge diese Vorgehensweise weitgehend verfassungskonform, bei allen anderen Bundesländern wird vor allem die Unverhältnismäßigkeit dieser Kontrollen kritisiert. Zum einen werden diese ohne die Kenntnisnahme der Autofahrer durchgeführt, zum anderen ohne Verdachtsmoment. “Die Zulassung verdeckter Erhebung greift in besonderer Weise in die Grundrechte … ein”, so das Gutachten. Betroffene hätten “keine Möglichkeit …, in einem vorgeschalteten Verfahren Einfluss auf das eingreifende Verhalten der Polizei zu nehmen”. Des weiteren seien bisher keine nennenswerten Fahndungserfolge mit dieser Methode erzielt worden, was an der Nützlichkeit zweifeln lässt. Die Vorgehensweise bei der Erfassung ist einfach. Die Polizei zeichnet mit Hilfe einer stationären Kamera die Nummernschilder aller vorbeifahrenden Autos auf. Diese werden elektronisch automatisch mit der Fahndungsdatenbank abgeglichen. Während dies in Brandenburg durchaus zulässig ist, verstoßen Beamte, die in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern dieses Verfahren anwenden, teilweise gegen das Grundgesetz. In Bremen, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein kann man Roßnagel zu Folge sogar von massiven Verstößen sprechen. Rheinland- Pfalz nimmt hierbei einen Spitzenplatz ein, da die polizeilichen Regelungen schwammig formuliert seien. “Die Entscheidung über die Grenzen der Freiheit des Bürgers ist der Vorschrift nicht zu entnehmen, sondern einseitig in das Ermessen der Verwaltung gestellt”, rügt das Gutachten. Zudem sei die lange Speicherung der erfassten Kennzeichen, die stattfindet auch wenn gegen den Fahrzeughalter nichts vorliegt, unverhältmäßig. In Karlsruhe klagten drei Autohalter aus Hessen und Schleswig-Holstein gegen diese Erfassung. Das Urteil wird im Frühjahr 2008 erwartet. Die Entscheidung der Richter wird, laut spiegel.de auch das Scanning-Projekt von Innenminister Wolfgang Schäuble beeinflussen. Quellen:
- Spiegel.de – „Nummernschulder-Scanning verstößt massiv gegen Verfassung“
- ADAC.de – „Filmen verboten?”
- Blog.rechtsanwalt.com – „Horst Köhler fertigt Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung aus”
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Gutachten: Kennzeichenerfassung möglicherweise verfassungswidrig erhalten
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