Rechtsnews 04.03.2016 Lisa Santos

Gericht beendet skurrilen Masern-Wettstreit

Der wohl außergewöhnlichste Wettstreit zwischen einem Biologen und einem Mediziner hat nun ein gerichtliches Ende gefunden. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat entschieden, dass der Biologe und Impfgegner die von ihm versprochene Belohnung in Höhe von 100.000 Euro nicht zahlen muss.

Impfgegner bietet im Internet 100.000 Euro für wissenschaftliche Arbeit

Ein 52-jähriger Biologe vom Bodensee ist seit langem als Impfgegner bekannt. Im Internet rief er öffentlich dazu auf, ihm eine wissenschaftliche Arbeit vorzulegen, die sowohl die Existenz als auch die Größe des Masernvirus belegen könne. Falls das jemand schaffen sollte, würde er demjenigen 100.000 Euro zahlen. Nachdem sich ein Mediziner aus dem Saarland das Angebot noch einmal schriftlich hatte bestätigen lassen, reichte er diesbezüglich sechs wissenschaftliche Arbeiten ein und schrieb auch seine Kontonummer gleich dazu. Der Impfgegner akzeptierte die Ausführungen jedoch nicht und weigerte sich, die versprochene Belohnung zu zahlen. Da sich die beiden Wissenschaftler nicht einigen konnten, kam der Fall schließlich vor Gericht.

Auslobender kann selbst entscheiden, wofür er eine Prämie zahlen will

Das Landgericht Ravensburg verurteilte den Biologen zunächst dazu, das versprochene Geld zu zahlen. Doch das Oberlandesgericht Stuttgart sah das anders und gab der Berufung des Impfgegners statt. Bei seinem Aufruf habe es sich nicht um ein Preisausschreiben oder eine Wette gehalten, sondern vielmehr um eine sogenannte Auslobung. Dabei könne allein der Auslobende selbst über die Regeln entscheiden und festlegen, für welche Einsendungen er die Belohnung zahlen wolle. Der Biologe sei für seine ablehnende Haltung gegenüber Impfstoffen bekannt, daher hätte der Mediziner wissen müssen, dass es kaum möglich sei, ihn vom Gegenteil zu überzeugen. Das Gericht betonte, dass es sich nicht um eine wissenschaftliche, sondern um eine rein juristische Entscheidung handele.

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Quelle: http://www.stern.de/gesundheit/masern–impfgegner-muss-praemie-doch-nicht-zahlen-6702674.html

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