Rechtsnews 09.04.2012 Julia Brunnengräber

Frankfurter Flughafen: Verhandlung über Nachtflugverbot

Die Proteste und Demonstrationen gegenüber den Nachtflügen und deren Lärm am Flughafen Frankfurt am Main reißen nicht ab. Vor dem Bundesverwaltungsgericht muss entschieden werden, ob die Forderung des Nachtflugverbots von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens durchgesetzt werden kann. Das fordern viele Bürger, auch eine Bürgerinitiative lehnt sich gegen den Flughafenausbau auf. Auch durch die neue Landebahn des Flughafens und den vermehrten Lärm dadurch, sind die Proteste stärker geworden. Auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof Kassel fordert einen Lärmschutz für die Bürger, wofür die Zahl der Nachtflüge bei nahezu Null liegen soll.

Schutzmaßnahmen und Arbeitsplätze als Gegenargumente

Für den Ausbau des Flughafens sprechen die Arbeitsplätze, die dadurch geschaffen werden können – bei Fraport, Lufthansa und Co. Das schwebte auch dem früheren Ministerpräsidenten Roland Koch vor. Sein Nachfolger, Volker Bouffier, ebenfalls von der CDU, hofft darauf, mit aktivem und passivem Schallschutz Abhilfe schaffen zu können. Er will aber auch das Nachtflugverbot umsetzen, wenn das durch das Urteil des BVerwG so entschieden wird. Die Proteste zwingen ihn zum umdenken.

BVerwG muss über offene Fragen verhandeln

Weitere Fragen müssen vor dem BVerwG verhandelt werden: Messmethoden des Fluglärms werden Gegenstand der Diskussion sein und Immobilienbesitzer nahe des Flughafens wollen für den Lärm entschädigt werden. Gerade diejenigen sind betroffen, die Lärmbelastungen durch die neu eröffnete Flugbahn in ihrem eigenen zu Hause zu spüren bekommen, die zuvor so nicht dagewesen waren. Zudem verliert ihre Immobilie aufgrund dessen an Wert. Der Prozess läuft, das Urteil ist abzuwarten.

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