Rechtsnews 29.01.2014 Christian Schebitz

Fahrzeugbesitzer trägt Mitschuld bei Unfall bei Parken in zweiter Reihe

Die Situation kennt fast jeder Autofahrer: Kein Parkplatz ist in Sicht, man will schnell etwas erledigen und entschließt sich dann kurz in zweiter Reihe zu parken. Hierbei ist Vorsicht geboten. Ist das geparkte Fahrzeug in zweiter Reihe in einen Unfall verwickelt, liegt Mitschuld vor, wie ein Urteil des Amtsgerichts München zeigt.

Parkendes Auto in zweiter Reihe durch vorbeifahrendes Auto beschädigt

Im konkreten Fall ging es um einen Unfall in München. Hierbei hatte ein LKW in zweiter Reihe geparkt. Dadurch wurde die rechte Fahrspur blockiert und teilweise sogar die linke, da er teilweise, vor allem der linke Außenspiegel, auf die linke Fahrspur hineinragte. So wurde auch noch die linke Fahrbahn verengt. Ein anderer LKW wollte daran links vorbeifahren, wodurch aber ein Schaden verursacht wurde. Es stellte sich die Frage, wer Schuld ist bzw. wer welchen Anteil des Schadens zu zahlen hat. Ist der LKW, der vorbeifahren wollte, voll für den Schaden verantwortlich oder nicht?

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Parken in zweiter Reihe führt zu Mitschuld des Geschädigten

Das Amtsgericht München entschied, dass ein PKW oder LKW, der in zweiter Reihe parkt einen Teil des Schadens tragen muss. Der Grund: er beeinflusst den Verkehr! Fährt ein anderes Auto gegen das geparkte und beschädigt ist, so muss zwar der Schädiger 75 Prozent des Schadens erstatten, derjenige, der in zweiter Reihe geparkt hat aber auch 25 Prozent. Dies erfolgt nach Grundsätzen der Betriebsgefahr. Der Eigentümer des beschädigten LKWs wollte 100 Prozent des Schadens ersetzt bekommen und hatte daher Klage erhoben, die aber abgewiesen wurde. 25 Prozent des Schadens muss der Kläger selbst zahlen. Dies zeigt: Vorsicht bei Parken in zweiter Reihe!

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