Rechtsnews
11.10.2016
Raphaela Nicola
In Zukunft soll der Export von Produkten, die zu Hinrichtungen oder zur Folter verwendet werden können, aus der EU strenger reguliert werden. Vor allem für die USA stellt dies ein Problem dar.
Was bestimmt die Verordnung (EG) Nr. 1236/2005?
Diese Woche wurde vom Parlament der Europäischen Union (EU) eine Überarbeitung der sogenannten Anti-Folter-Verordnung beschlossen. Damit sollen künftig Produkte schneller in die Liste der verbotenen und kontrollierten Substanzen aufgenommen werden, um so mit der Entwicklung und Anwendung neuer Stoffe nachzukommen. Die Anti-Folter-Verordnung reglementiert den Export bestimmter Produkte, die zur Vollstreckung von Todesstrafe, Folter und anderen menschenfeindlichen Behandlungen verwendet werden können. Im kommenden Jahr wird die neu gefasste Verordnung in Kraft treten. Berichterstatterin Marietje Schaake sagte während der Debatte in Straßburg: „Wir praktizieren in Europa was wir predigen“. Folter und Todesstrafe werden in der Grundrechtecharte der EU verboten.
Herstellern weigern sich tödliches Gift an USA zu liefern
Die Probleme bei der Vollstreckung der Todesstrafe in den USA dürften sich damit verschärfen. Viele Hersteller weigern sich die Substanzen für eine Tötung per Giftspritze an die Vereinigten Staaten zu liefern. Deshalb wird dort zum Teil mit neuen und unerprobten Mitteln experimentiert, manchmal mit schrecklichen Folgen. Der Pharmakonzern Pfizer hat im Mai ebenfalls angekündigt, keine Medikamente für Exekutionen zur Verfügung zu stellen. Im Letzten Jahr hat der US-Bundesstaat Utah die Hinrichtung durch ein Erschießungskommando wieder offiziell eingeführt. Der Grund war hier ebenfalls der Engpass mit tödlichem Gift. Derzeit sehen 31 der 50 Bundesstaaten in den USA die Todesstrafe in ihren Gesetzen vor. In letzter Zeit sinkt die öffentliche Zustimmung allerdings. Dies liegt wohl an den wiederholten Vorfällen, in denen Häftlinge grausam zu Tode kamen.
Quelle:
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eu-parlament-gift-todesstrafe-verordnung-eg-12362005/
Dieser Artikel könnte Sie ebenfalls interessieren:
Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.