Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eines der zentralen Elemente der Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen. Seit ihrer Einführung bietet sie Patienten und Ärzten eine digitale Plattform zur Verwaltung von Gesundheitsdaten. Mit den Neuerungen ab 2025 kommen erhebliche Änderungen und Pflichten auf alle Beteiligten zu. Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen, erklärt die rechtlichen Grundlagen und gibt praktische Tipps für Patienten und Ärzte.
Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?
Die elektronische Patientenakte ist ein digitales System, das Gesundheitsdaten wie Befunde, Diagnosen, Therapien und Impfungen zentral speichert. Sie wird von den gesetzlichen Krankenkassen bereitgestellt und kann von Patienten freiwillig genutzt werden. Ziel ist es, die Gesundheitsversorgung durch schnellen und einfachen Zugriff auf wichtige Daten zu verbessern.
Kostenlose Ersteinschätzung zu
Elektronische Patientenakte (ePA): Alles, was Sie wissen müssen erhalten
Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.
Welche Neuerungen bringt die ePA 2025?
Ab 2025 wird die Nutzung der elektronischen Patientenakte für gesetzlich Versicherte noch einfacher und umfassender. Wichtige Änderungen umfassen:
- Automatische Befüllung: Ärztliche Befunde und relevante Daten werden automatisch in die Akte eingepflegt, es sei denn, der Patient widerspricht.
- Erweiterte Datenrechte: Patienten können detaillierter festlegen, wer auf welche Daten zugreifen darf.
- Interoperabilität: Die Akte wird mit weiteren digitalen Gesundheitsdiensten kompatibel sein.
Wie schützt die elektronischen Patientenakte Ihre Daten?
Datenschutz steht bei der elektronischen Patientenakte an oberster Stelle. Die Nutzung ist freiwillig, und Patienten haben jederzeit die Kontrolle über ihre Daten. Zu den Sicherheitsmaßnahmen gehören:
- Ende-zu-Ende-Verschlüsselung: Ihre Daten sind bei der Übertragung und Speicherung verschlüsselt.
- Datenschutz nach DSGVO: Die Nutzung der ePA unterliegt strengen Regeln der Datenschutz-Grundverordnung.
- Zugriffskontrolle: Nur autorisierte Personen können auf Ihre Daten zugreifen, und Sie können dies individuell steuern.
Welche Rechte haben Patienten?
Patienten genießen umfassende Rechte bei der Nutzung der elektronischen Patientenakte. Dazu gehören:
- Informationsrecht: Sie können jederzeit eine Übersicht Ihrer gespeicherten Daten anfordern.
- Widerspruchsrecht: Sie können die automatische Befüllung Ihrer ePA ablehnen.
- Löschrecht: Sie können verlangen, dass bestimmte Daten gelöscht werden.
Beispiele für die Anwendung der elektronischen Patientenakte
- Ein Patient mit chronischen Erkrankungen ermöglicht seinem Hausarzt und Fachärzten Zugriff auf seine elektronischen Patientenakte. Dies erleichtert die Abstimmung der Therapie.
- Nach einem Unfall kann ein Notarzt mithilfe der elektronischen Patientenakte auf wichtige medizinische Daten wie Allergien zugreifen.
- Eine Schwangere speichert alle Befunde und Ultraschallbilder in der ePA, um sie unkompliziert mit ihrer Hebamme zu teilen.
Wie können Patienten und Ärzte vorgehen?
Folgende Schritte helfen bei der erfolgreichen Nutzung der elektronischen Patientenakte:
- Aktivierung: Lassen Sie die ePA über Ihre Krankenkasse aktivieren.
- Einweisung: Informieren Sie sich über die Funktionsweise und Sicherheit.
- Datenprüfung: Überprüfen Sie regelmäßig Ihre gespeicherten Daten auf Richtigkeit.
Herausforderungen und Hindernisse
Hindernis | Beschreibung | Empfohlene Lösung |
---|---|---|
Technische Probleme | Serverausfälle oder Inkompatibilitäten mit älteren Geräten bei der elektronischen Patientenakte | Regelmäßige Updates und technische Hotline |
Datenschutzbedenken | Angst vor unbefugtem Zugriff auf Gesundheitsdaten | Schulung zu Datenschutzrechten und Verschlüsselungstechnologien |
Fehlende Akzeptanz | Widerstand von Ärzten oder Patienten gegen die Digitalisierung | Aufklärungskampagnen und Anreizsysteme |
Relevante Gesetze und Links
- § 68 SGB V: Regelungen zur elektronischen Patientenakte
- DSGVO: Datenschutz-Grundverordnung
- Anwaltssuche: Datenschutzrecht
Das könnte Sie ebenfalls interessieren:
Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.